Wien (OTS) - Wegen des Verbrechens des betrügerischen Anmeldens von mehreren Arbeitnehmern zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse sowie zur Sozialversicherung wurde ein Arbeitgeber zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Den dadurch entstandenen Schaden von über 64.000 Euro muss der verurteilte Arbeitgeber ersetzen. Dem Strafurteil vorangegangen war eine Vorsprache mehrerer ehemaliger Arbeitnehmer bei der Rechtsberatung der AK Wien, weil die Arbeitnehmer während ihrer Dienstverhältnisse nur zum Teil entlohnt wurden. Die Rechtsberater der AK fanden im Zuge ihrer Nachforschungen heraus, dass die Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer auf ein nicht mehr existierendes Unternehmen in Slowenien angemeldet waren. Der Arbeitgeber hat also ungeachtet der Beendigung seiner slowenischen Gesellschaft und der erfolgten Löschung im slowenischen Firmenbuch weiter Meldungen zur Wiener Gebietskrankenkasse und zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse veranlasst. Es war offenkundig von Anfang an geplant, die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern zu verkürzen und die Arbeitnehmer nicht korrekt zu entlohnen. Das haben auch die Richter so gesehen, das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien ist rechtskräftig.
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