Linz (OTS) - Körperliche Beschwerden mit zunehmendem Alter, ein Unfall oder eine chronische Erkrankung verursachen bei tausenden Oberösterreichern/-innen Pflegebedarf. Über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit entscheiden Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Doch bei diesen Einstufungen passieren auch Fehleinschätzungen und Einstufungen in zu niedrige Pflegestufen. In solchen Fällen hilft die AK und ficht die negativen Gutachten oder zu niedrigen Einstufungen vor Gericht an. So auch im Fall einer Pensionistin aus dem Bezirk Wels-Land, der die PVA das Pflegegeld zu Unrecht gestrichen hatte. Die AK intervenierte mit Erfolg: Sie bekommt nun doch Pflegegeld in Höhe von 157,30 Euro monatlich.
Seit Dezember 2015 erhielt die Frau Pflegegeld der Stufe 2. Sie hatte Probleme mit der Wirbelsäule, Schmerzen im Rücken nach einem Treppensturz, Probleme mit den Knien und konnte sich nur mit einer Krücke fortbewegen. Hinzu kamen Sehschwierigkeiten, Schmerzen im Auge, Diabetes und eine Erkrankung der Nerven. Außerdem hatte sie ein Melanom und litt an Schwindel. Mit einem Bescheid der PVA wurde ihr mit Ablauf des Monats März 2017 das Pflegegeld plötzlich entzogen – mit der Begründung, dass der aktuelle Pflegebedarf 65 Stunden pro Monat nicht überschreite und sie damit nicht einmal mehr Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 habe.
Verzweifelt wandte sich die Frau an die AK: Denn ihr Gesundheitszustand erforderte nach wie vor viele Stunden Pflege durch ihren Mann. Glaubhaft schilderte sie der AK-Expertin ihre Gebrechen und die Leistungen, die ihr Gatte erbringen musste. Sie brauchte vor allem Unterstützung beim Ankleiden und bei der Körperpflege, zum Teil auch bei der Zubereitung einer ausgewogenen Mahlzeit. Ihr Mann musste einkaufen gehen und sämtliche Wege außer Haus erledigen. Auch Reinigungsarbeiten im Haushalt konnte die Frau nicht mehr machen.
Die AK reichte gegen den negativen Bescheid der PVA daraufhin Klage ein. Mit Erfolg: Ein eingeholtes Gutachten bescheinigte einen Pflegebedarf von 85 Stunden pro Monat. Das Gericht sprach der Frau deswegen rückwirkend ab April 2017 Pflegegeld der Stufe 1 zu – immerhin 157,30 Euro pro Monat.
„Oft wissen die Betroffenen oder deren pflegende Angehörige gar nicht, ob oder wieviel Pflegegeld ihnen zusteht. Sie nehmen dann den Bescheid der PVA vielfach einfach zur Kenntnis, obwohl die Gutachten fehlerhaft sein können. Deswegen ist es wichtig, dass die Betroffenen bei Fragen und Unklarheiten Rat und Unterstützung bei der AK bekommen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Die AK rät, bei der Antragstellung um Pflegegeld sämtliche Details des Pflegebedarfs anzugeben. Vermeintliche Nichtigkeiten – etwa der Umstand, dass man sich Stützstrümpfe oder Schuhe nicht mehr ohne fremde Hilfe anziehen kann – sind entscheidend bei der Einstufung. Wichtig ist, nichts aus Scham zu verheimlichen. Außerdem ist eine Pflegedokumentation vor und die Anwesenheit der Pflegeperson bei den Feststellungen empfehlenswert, da diese die Pflegtätigkeiten häufig genau beschreiben kann.
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