AK hilft: Lkw-Fahrer bekamen 273 Überstunden nachbezahlt

Gericht: Arbeitgeber hat sich Arbeitszeiten der Mitarbeiter „letztlich ausgedacht“

Wien (OTS) - Für eine Wiener Transportfirma gehört das Nichtbezahlen von Überstunden und das Ausbeuten der MitarbeiterInnen offenbar zum Geschäftsmodell. Die AK hat mittlerweile zwei Fälle vor Gericht gewonnen, in denen Lkw-Fahrer nicht nur teils über 12 Stunden am Tag gearbeitet haben, sondern die Überstunden auch nicht korrekt bezahlt wurden. Daniel I. bekam 4.320 Euro zugesprochen, Yilmaz S. 10.480 Euro. Er sagt: „Ich weiß nicht, warum er das macht. Er ist die ganze Zeit vor Gericht und muss am Ende doch zahlen.“ AK Präsidentin Renate Anderl fordert: „Arbeitszeit ist Lebenszeit und somit das Kostbarste, was ein Mensch geben kann. Da darf es keine Schummeleien geben.“

Diebstahlsanzeige, weil Schlüssel wegen Krankenstand nicht zurückgebracht wurde

Schon das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses im März des Vorjahres gestaltete sich für Daniel I. holprig: Auf Empfehlung eines Bekannten in die Firma gekommen, ersuchte er seinen Arbeitgeber mehrmals um einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Schließlich erhielt er einen fünf Seiten umfassenden Vertrag und unterschrieb diesen auf der letzten Seite. Als er sich am 2. Juni krankmeldete, teilte ihm der Chef mit, er sei bereits mit 1. Juni gekündigt. Außerdem erstattete er eine Diebstahlsanzeige, weil Daniel I. den Schlüssel für den Lkw nicht zurückgebracht hatte.

Die Kündigung war fristwidrig. Zudem war der Chef Daniel I. noch 200 Überstunden schuldig. Daniel I. ging zur AK. Vor Gericht behauptete der Arbeitgeber, dass das Dienstverhältnis ohnedies nur befristet war – und legte zum Beweis plötzlich eine Seite des Arbeitsvertrags vor, von der er behauptete, es sei die erste Seite, auf der eine Befristung festgeschrieben war. Der Arbeitnehmer hatte diesen Teil des Vertrags nie gesehen, geschweige denn unterschrieben. Seltsamerweise fanden sich im Gegensatz zu den restlichen Seiten auf der Seite mit der Befristung auch keine Heftklammerspuren. Warum er trotz der Befristung dann eine Kündigung geschrieben und diese auch noch eingeschrieben zustellen hatte lassen, konnte der Arbeitgeber vor Gericht nicht klären.

Kreative Arbeitszeitaufzeichnungen

Die Arbeitszeitaufzeichnungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmten nicht überein. Der Arbeitgeber ging hier offenbar recht kreativ vor und gab an, die Arbeitszeiten aufgrund von Kundenaussagen geschätzt zu haben. Nach diesen „Aufzeichnungen“ war der Arbeitgeber zuerst gar nichts schuldig, schließlich gab er 49 Arbeitsstunden zu, die er „versehentlich“ nicht in die Lohnabrechnung aufgenommen hatte. Dazu behauptete er, dass Daniel I. an neun Tagen Urlaub gehabt habe, also mehr, als ihm nach drei Monaten aliquot zugestanden seien. Somit sei ein „Minussaldo“ angefallen, der alle anderen Ansprüche, die Daniel I. stellte, ausgleichen würden.

Das Gericht entschied zugunsten von Daniel I.: Es gebe keinen Grund an dessen Arbeitszeitaufzeichnungen zu zweifeln, während die beklagte Partei, „sich letztlich die auf-gezeichneten Tagesarbeitszeiten seiner Mitarbeiter aber ausdenkt“. Die Firma musste Daniel I. insgesamt 4.320 Euro nachzahlen.

Wiederholungstäter

Dabei hätte er es besser wissen müssen: Schon zuvor verlor er einen Gerichtsstreit wegen unbezahlter Überstunden gegen einen Arbeitnehmer, der ebenfalls von der AK betreut worden war. Yilmaz S. bekam 10.480 Euro zugesprochen, u.a. wegen 73 Überstunden und Entgeltfortzahlung im Krankenstand.

Während das Dienstverhältnis noch aufrecht war, habe Yilmaz S. sich nicht getraut, das Geld einzufordern: „Ich habe damals dringend einen Job gebraucht.“ Er wurde ebenso wie Daniel I. fristwidrig und im Krankenstand gekündigt. Der Arbeitnehmer erzählt: „Er hat mich gleich angerufen und gesagt, ich bin gekündigt und ich soll vorbeikommen, dann rechnen wir ab. Ich habe gesagt: Du kennst meine Adresse und meine Kontonummer. Ich will das nicht bar auf die Hand! Darauf ist er aggressiv geworden. Ich habe ihm zwei, drei Wochen Zeit gegeben zu bezahlen, was offen ist. Dann bin ich zur AK gegangen. Ich weiß nicht, warum er das macht. Er ist die ganze Zeit vor Gericht und muss am Ende doch zahlen.“

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