AK Kärnten erkämpfte OGH-Urteil für ehemalige Gabor-Mitarbeiter

Einseitige Kürzung von Firmenpensionsansprüchen – „Wir kämpfen für berechtigte Ansprüche unserer Mitglieder“

Klagenfurt (OTS) Die Kärntner Arbeiterkammer hat ein Urteil beim Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt, das bestätigt, dass die einseitige Kürzung von Betriebspensionen ehemaliger Mitarbeiter seitens des deutschen Schuhherstellers Gabor nicht zulässig ist. „Die Betroffenen haben vor rund acht Jahren ihre Jobs verloren, später wollte das Unternehmen einseitig die Betriebspensionen kürzen. Das konnten wir nicht zulassen“, sagte AK-Präsident Günther Goach.

„Wir freuen uns über dieses richtungsweisende Urteil. Die AK scheut keine Schritte, um für berechtigte Ansprüche unserer Mitglieder zu kämpfen. Wenn es sein muss, gehen wir bis zum OGH“, erklärte Goach. 

Die Firma Gabor Shoes mit Hauptsitz in Rosenheim in Bayern produzierte rund 50 Jahre Schuhe am Standort in Spittal an der Drau. 2010 wurde die Produktion in Kärnten endgültig eingestellt und in die Slowakei verlagert. Viele ehemalige Mitarbeiter haben nach wie vor Anspruch auf eine Firmenpension. 

Im Jahr 2016 wurden plötzlich die Pensionen, die 3.000 Euro im Jahr übersteigen, um 20 Prozent gekürzt. „Das Unternehmen hat sich dabei auf eine Klausel, die sich auf die wirtschaftliche Lage bezieht, berufen“, erklärte der Klagenfurter Rechtsanwalt Robert Kugler, der das Verfahren im Auftrag der AK geführt hatte. Betroffen waren 32 ehemalige Mitarbeiter.  

Aus prozessökonomischen Gründen wurde das Verfahren anhand eines Falles geführt und in allen drei Instanzen gewonnen. „In der Zwischenzeit zahlt Gabor wieder die vollen Beträge“, sagte Kugler.

In Spittal waren 2003 noch 950 Mitarbeiter bei Gabor beschäftigt. In den darauffolgenden Jahren wurde die Belegschaft in mehreren Wellen reduziert, bis schließlich 2010 das endgültige Aus kam.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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