AK Kärnten: Kostenlose Beratung bei den Steuerspartagen

AK-Goach zu Steuerreform: „Pendler dürfen nicht bestraft werden!“

Klagenfurt (OTS) Unter dem Motto „Holen Sie Ihr Geld zurück“, startet die AK am 2. März kärntenweit mit den Steuerspartagen. Beratungstermine können ab sofort vereinbart werden. „Die Botschaft lautet: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer. Fünf Jahre hat man Zeit dafür und bekommt durchschnittlich pro Jahr mehr als 350 Euro zurück“, lädt AK-Präsident Goach Arbeitnehmer dazu ein, die kostenlose Hilfe – telefonisch oder bei einem Beratungstermin – zu beanspruchen. Betreffend die Steuerpläne der Regierung mahnt Goach: „Pendler dürfen nicht bestraft werden!

„Im Jahr 2019 konnten sich Kärntner Arbeitnehmer und Konsumenten mit Hilfe der AK-Experten rund 6,4 Millionen Euro vom Finanzamt zurückholen. Geld, dass die Menschen dringend brauchen!“, betont Goach. 23.882 Beratungen haben die AK-Steuerexperten 2019 insgesamt durchgeführt. Die Kärntner erhielten 11.787 Auskünfte am Telefon, 10.505 persönliche Beratungen und 1.590 Mal wurden schriftliche Anfragen beantwortet. „Wir sind die kostenlosen Steuerberater für die arbeitenden Menschen! In den vergangenen fünf Jahren haben wir insgesamt 108.396 Beratungen durchgeführt und den Kärntnern damit 29,1 Millionen Euro vom Fiskus zurückgeholt!“, konkretisiert Goach.

Telefonische und persönliche Beratung

Keinesfalls sollte man sich von der kompliziert wirkenden Arbeitnehmerveranlagung abschrecken lassen, hebt der AK-Präsident außerdem hervor. „AK-Steuerexperten geben telefonisch oder direkt vor Ort in Klagenfurt und in den Bezirksstellen Tipps zum Steuerausgleich. Hat man beim persönlichen Beratungstermin alle relevanten Unterlangen mit, wird Ihr Steuerausgleich gleich vor Ort erledigt“, definiert Goach das umfassende Service.

Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen, stößt ins gleiche Horn und erklärt: „Es bleiben trotz automatischer Veranlagung Millionen liegen, weil dem Finanzamt nicht alle Ausgaben bekannt sind. Dabei gibt es viele steuermindernde Beträge wie z. B. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale oder Werbungskosten. Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr andere Belastungen wie etwa Begräbniskosten, Ausgaben für Zahnersatz, Kur- und Krankenkosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen!“

Fragen zum Steuerausgleich?

Telefonische Beratung: 050 477-3002; Mo. – Do.: 7.30 bis 16.30 Uhr; Fr.: 7.30 bis 12 Uhr.

Steuerspartage 2020 – Jetzt Termin vereinbaren!

2., 3. und 4. März: AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3. Tel. 050 477-3001

4. und 5. März: AK Feldkirchen, Max-Blaha-Straße 1. Tel. 050 477-5615

4. und 5. März: AK St. Veit/Glan, Friesacher Straße 3. Tel. 050 477-5415

9., 10. und 11. März: AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1, Tel. 050 477-5115

9., 10. und 11. März: AK Spittal, Lutherstraße 4. Tel. 050 477-5315

12. und 19. März: AK Hermagor, Wulfeniaplatz 3. Tel. 050 477-5132

16., 17. und 18. März: AK Wolfsberg, Am Weiher 7/2. Tel. 050 477-5215

16., 17. und 18. März: AK Völkermarkt, Hans-Wiegele-Straße 2. Tel. 050 477-5515

Arbeitnehmer sollten zu ihrem persönlichen Beratungstermin ihre erforderlichen Steuerunterlagen (Checkliste unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer) und die persönlichen Zugangskennungen für FinanzOnline mitbringen; wenn eine Pendlerpauschale zusteht, auch den Ausdruck des Pendlerrechners. Ob Onlinerechner, eine Checkliste, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps, all das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer. Kostenlose AK-Broschüren: Bestelltelefon: 050 477-2823.

„Pendler dürfen nicht bestraft werden!“

Die vom Finanzminister neu eingesetzte Task Force soll für Ökologisierung im Steuerrecht sorgen und nimmt dabei auch das Pendlerpauschale ins Visier. „Die AK Kärnten unterstützt eine ökologische Steuerreform, allerdings darf man nicht vergessen, dass von den Arbeitnehmern immer höhere Mobilität verlangt wird. Eine finanzielle Schlechterstellung von Pkw-Pendlern ohne nutzbare Alternativen bei öffentlichen Verkehrsmitteln darf es nicht geben“, verlangt Goach und kritisiert: „Das Pendlerpauschale ist ungerecht! Besserverdiener erhalten mehr und oft entscheiden wenige Meter über den Erhalt dieser Steuerbegünstigung. Pkw-Pendler werden in letzter Zeit als Umweltsünder dargestellt, obwohl gleichzeitig höhere Mobilität eingefordert wird! Der Weg zur Arbeit stellt sich für Kärntner Beschäftigte anders dar als für jene, die im Einzugsbereich von Ballungszentren leben. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist Grundvoraussetzung dafür, dass Zug und Bus auch tatsächlich verwendet werden kann!“, beschildert Goach die Problematik.

AK-Analyse: Ungerechtes Steuersystem

„Unser Steuersystem ist ungerecht. Arbeitnehmer und Konsumenten zahlen 80 Prozent der Steuern, Arbeit wird hoch, Vermögen so gut wie nicht besteuert. Die Steuerreformpläne ändern daran nichts“, so Goach.

Steuertarif: Seit zwei Jahren wird die Steuerreform in den Medien angekündigt und intensiv beworben. Die erste umgesetzte Maßnahme (Anhebung der „Negativsteuer“) werden die betroffenen Niedrigverdiener erst im Jahr 2021 spüren. Nächstes Jahr soll der Steuersatz für die erste Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. Die Steuerersparnis spült bestenfalls 29,17 Euro monatlich mehr in die Brieftasche der Steuerzahler. Erst im Jahr 2022 sollen die Steuersätze der nächsten beiden Steuerstufen gesenkt werden. Bis dahin haben sich die Arbeitnehmer die Steuerreform über die kalte Progression längst selbst bezahlt. Die angekündigte Anhebung des Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer auf 300 Euro (bisher 132) scheint in den aktuellen Reformplänen nicht mehr auf.

Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung: Arbeitnehmer steuerbegünstigt am Gewinn zu beteiligen klingt gut. Wer jedoch tatsächlich in den Genuss einer solchen Beteiligung kommen wird, ist fraglich. Echte Lohnerhöhungen sind besser und nachhaltig.

Ausweitung Gewinnfreibetrag: Selbstständige mit 100.000 Euro Gewinn bekommen 4.500 Euro Entlastung zusätzlich zur Tarifreform – ohne Investitionserfordernis. Das belebt weder die Wirtschaft noch ergeben sich positive arbeitsmarktpolitische Effekte. Eine gleichwertige Begünstigung für Arbeitnehmer sucht man vergeblich.

Einführung eines Gewinnrücktrages: Verfassungsrechtlich bedenklich wird damit ein schwerwiegender Eingriff in die Steuerprogression eingeführt. Gilt nur für Unternehmer, nicht für Arbeitnehmer, die ebenfalls von ungleichmäßig hohen Einkünften betroffen sind (z.B. während der Elternkarenz).

Kalte Progression: Eine Abschaffung ist nicht geplant. Lediglich die Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge auf Basis der Inflation der Vorjahre. Die Arbeiterkammer fordert wiederholt und nachhaltig die Abschaffung der kalten Progression.

Fazit aus Sicht der AK

Die Senkung der Einkommensteuer-Tarifstufen ist positiv, kommt jedoch viel zu spät und zu langsam. Mit der geplanten Senkung der Körperschaftsteuer und der Ausweitung des Gewinnfreibetrages zählen die Unternehmer zu den Gewinnern der Steuerreform. Denn zusätzlich profitieren Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte auch von der Senkung der Steuertarifstufen. Dazu kommen diverse weitere Steuerbegünstigungen für Unternehmen wie unter anderem attraktivere Abschreibungsregeln, die Einführung eines Gewinnrücktrages, die Abschaffung der Mindest-KöSt.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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Quelle

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