AK Niederösterreich erstritt 9.500 Euro Abfertigung für Diplomkrankenschwester

Land Niederösterreich zog bis vors Oberlandesgericht und verlor

St. Pölten (OTS) - Die AK Niederösterreich hat für eine pensionierte Diplomkrankenschwester drei Monatsgehälter Abfertigung erstritten. Ihr ehemaliger Arbeitgeber, das Land Niederösterreich, wollte ihr nach 23 Dienstjahren statt – wie vorgeschrieben – neun Monatsgehältern Abfertigung nur sechs zahlen. AKNÖ-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser: „Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es für ArbeitnehmerInnen ist, dass sie sich im Zweifelsfall an die AK wenden können.“ 

23 Jahre lang hatte sich die Diplomkrankenschwester um die PatientInnen einer Landeskrankenanstalt gekümmert. Die Abfertigung hätte ihr den Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand erleichtern sollen. Von den zustehenden neun Monatsgehältern bezahlte der Dienstgeber aber nur sechs, weil er meinte, eine Abfertigungszahlung aus einem früheren Dienstverhältnis in Abzug bringen zu dürfen. Differenz: 9.500 Euro brutto. 

Die Betroffene wandte sich daraufhin an die AK Niederösterreich. Die ExpertInnen stellten sofort fest, dass zwischen den beiden Dienstverhältnissen mehr als ein halbes Jahr Abstand lag und somit für jedes entsprechend seiner Dauer eine eigene Abfertigung zusteht. 

Das Land Niederösterreich wollte dennoch nicht zahlen. Die AK zog daher für die Betroffene vor Gericht, Dieses entschied in erster Instanz für die ehemalige Krankenschwester. Das Land legte Berufung ein und verlor auch den Prozess vor dem Oberlandesgericht Wien. „Die Betroffene hat mittlerweile die 9.500 Euro Abfertigung erhalten, die ihr vorenthalten wurden. Ohne den AK-Rechtsschutz hätte die Frau es sehr schwer gehabt, zu ihrem Recht zu kommen.“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Präsident Markus Wieser.

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