AK NÖ-Wieser: Staat muss Gutscheine gegen Insolvenz absichern

AK Niederösterreich-Präsident Wieser: „Risiko nicht auf VerbraucherInnen abwälzen“

St. Pölten (OTS) Viele Unternehmen – Reiseveranstalter, Reisebüros sowie Fluglinien – bieten derzeit für abgesagte Reisen und Flüge Gutscheine an. Zahlreiche Betroffene würden diese auf freiwilliger Basis an sich auch akzeptieren. Doch die berechtigte Sorge der KonsumentInnen ist groß: Was passiert mit dem Gutschein, wenn das Unternehmen in die Insolvenz schlittert? Ist das Geld dann weg? Zahlreiche dieser Anfragen gehen derzeit bei der AK Niederösterreich-Konsumentenberatung ein.

„Es darf nicht sein, dass dieses Risiko auf die VerbraucherInnen abgewälzt wird. Eine Insolvenzabsicherung muss auch für Gutscheine gelten“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Eine mögliche Lösung könnte eine Staatshaftung für Gutscheine über einen Fonds sein, für umgebuchte Reisen und Flüge. Auch für weitere Branchen wie in der Kultur müssen die KonsumentInnen Sicherheit haben, dass ihre Ansprüche langfristig gewahrt bleiben.

Zahlreiche Anfragen, unsichere KonsumentInnen

Ein aktuelles Beispiel: Ein Pärchen aus dem Bezirk Krems wandte sich an die AK-Konsumentenberatung, weil sie für diese Frühlingswoche eine Reise auf die Kanarischen Inseln gebucht hatten. Nun musste der Veranstalter die Reise absagen und bot den beiden einen Gutschein über den Wert der Reise, mehr als 2.000 Euro, an. „Wir würden den Gutschein ja an sich annehmen, weil wir die Reise sobald wie möglich nachholen möchten – aber was, wenn das Unternehmen inzwischen insolvent wird?“, fragen die beiden.

„Rechtlich gesehen sind Reiseveranstalter bei abgesagten Reisen dazu verpflichtet, das bezahlte Geld zurückzuerstatten. Gutscheine oder Umbuchungen können auf freiwilliger Basis akzeptiert werden“, sagt Reiseexpertin Sandra Nowak aus der AK-Konsumentenberatung. Problematisch ist das aber im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners. Denn bei Pauschalreisen gibt es zwar eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters, ob das auch für Gutscheine gilt, die für entfallene Reisen ausgestellt wurden, ist nicht endgültig geklärt. Anders ist es bei Airlines: Hier existiert leider keine Insolvenzabsicherung.

Lösung auf staatlicher Ebene

„Für Betroffene abgesagter Reisen muss Rechtssicherheit gelten. Akzeptieren KonsumentInnen auf freiwilliger Basis einen Gutschein, muss sichergestellt sein, dass dieser auch im Insolvenzfall nicht verloren ist“, sagt Wieser. Eine Übernahme der Haftung bei Anbietern durch den Staat würde nicht nur die KonsumentInnen absichern. „Auch Reiseveranstalter und Fluglinien könnten davon profitieren“, sagt Wieser. So könnten viele Arbeitsplätze gesichert werden, während zugleich KonsumentInnen nicht das Risiko einer möglichen Insolvenz ihres Reiseanbieters tragen müssten.

Außerdem brauche es einheitliche Vorgaben für die Gutscheine: Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Barauszahlung nach Ablauf der Gültigkeit müssen auf jeden Fall definiert sein. Da viele niederösterreichische KonsumentInnen ihren Urlaub bei europäischen Reiseveranstaltern, Fluglinien bzw. Hotels gebucht haben, wäre die Ideallösung eine einheitliche EU-weite Regelung.

Rückfragen & Kontakt:

AK Niederösterreich
Gernot Buchegger MA
Pressesprecher des Präsidenten
057171-21121 bzw. 06648134801
gernot.buchegger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

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