AK verlangt: Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen soll nicht im Schnellverfahren abgehandelt werden!

Wien (OTS) - Die Koalitionsparteien im Nationalrat wollen noch vor der Wahl rasch das Versicherungsvertragsgesetz novellieren. AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic verlangt, „diese nicht unproblematische Novelle nicht in einer Nacht und Nebel-Aktion zu beschließen.“ 

   Kritik übt die AK beim neu geregelten Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann ein Versicherungsnehmer bei mangelhafter Rücktrittsbelehrung ewig zurücktreten – also sogar auch nach Vertragsende, wenn der Konsument erst dann die Fehler im Vertrag erkennt. Dieses Rücktrittsrecht will der jetzige Entwurf einschränken: Der Versicherungsnehmer soll den Rücktritt wegen falscher Rücktrittsbelehrung nicht mehr “lebenslang”, sondern nur mehr bis ein Monat nach Vertragsablauf oder Rückkauf erklären können. Das betrifft auch die vielen bereits bestehenden Lebensversicherungsverträge – es handelt sich um mehrere Millionen Stück. 

   Vor allem aber ist die Rückzahlung als Folge des Rücktritts bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bzw. Lebensversicherungen mit Veranlagungsrisiko problematisch geregelt: Beim Rücktritt soll der Versicherungsnehmer einen allfälligen Veranlagungsverlust (etwa Fonds im Minus) selbst tragen. Eine faire Regelung müsste laut AK vorsehen, dass die einbezahlten Prämien zwar unter Berücksichtigung der Abdeckung des Lebensversicherungsrisikos aber mit angemessener Verzinsung an die VersicherungsnehmerInnen refundiert werden – also ohne Abzug von Verwaltungs-, Inkasso- und Abschlusskosten und eines allfälligen Stornoabschlages. 

   Eine im Gesetzesentwurf enthaltene Regelung über die Überwälzung der Provisionskosten bei Lebensversicherungen auf die KundInnen ist ebenfalls problematisch. Nach derzeitiger Rechtslage werden die besonders ins Gewicht fallenden Abschlusskosten (also im Wesentlichen die Provisionen) rechnerisch auf die ersten fünf Jahre verteilt. Der jetzige Entwurf enthält zwar wenigstens die Verteilung der Abschlusskosten auf zehn Jahre. „Das ist zwar besser als jetzt, aber trotzdem unzureichend – das zeigen die vielfältigen Erfahrungen der Finanzkrise und die angetriebenen Verkäufe durch hohe Abschlussprovisionen“, sagt Zgubic. Die AK verlangt eine konsumentenfreundliche Regelung: Die Provisionen sollen auf die gesamte Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrages verteilt werden. „Davon profitieren zigtausende Kunden – also all jene, die Neuverträge von Lebensversicherungen abschließen“, so Zgubic. 

   Die Vorteile für Millionen Versicherungsnehmer sind:

+ höhere Rückkaufswerte, vor allem in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit;

+ häufig höhere Ablaufleistungen am Ende der Laufzeit (höhere Netto-Renditen);

+ mangels hoher Abschlussprovision weniger Anreiz für Vermittler, den schnellen Vertragsabschluss zu suchen bzw. VersicherungsnehmerInnen zu raten, bestehende Verträge aufzulösen („Ausspannen“), um hohe Abschlussprovisionen zu erhalten.

    SERVICE: Die Kostenbelastung bei Lebensversicherungen zeigt der AK Privatpensionsrechner unter privatpensionsrechner.arbeiterkammer.at

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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