AK warnt bei Arbeitnehmerveranlagung: Statt erhoffter Gutschrift kann es satte Rückforderungen geben

Linz (OTS) Der neue Familienbonus Plus kann bei Arbeitnehmern/-innen zu überraschender Post vom Finanzamt führen: Statt der zustehenden Lohnsteuer-Gutschrift kann es nämlich zu hohen Nachforderungen kommen. Wenn man nämlich beim Arbeitgeber den Familienbonus Plus beantragt, muss man das zwingend ein zweites Mal auch bei der Arbeitnehmerveranlagung machen. Übersieht man das, kommt statt einer Gutschrift eine Rückforderung des Familienbonus heraus. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer rät: „Beim Steuerausgleich unbedingt den Bonus ein zweites Mal beantragen. Und wenn man schon eine Nachforderung bekommen hat, innerhalb eines Monats Berufung einlegen und den Bonus erneut beantragen. Dann wird die Lohnsteuer neu berechnet.“

Der Familienbonus Plus kann beim Arbeitgeber beantragt werden und wird dann ganzjährig berücksichtigt. Es gibt aber eine Falle: Das Finanzamt verlangt diesen Antrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zwingend noch einmal! Wird dieser Antrag nicht gestellt (weil die Arbeitnehmer/-innen verständlicherweise davon ausgehen, dass sie ihn ohnehin schon beim Arbeitgeber gestellt haben), drohen hohe Rückforderungen. Das Finanzamt geht dann nämlich davon aus, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Familienbonus (nachträglich) wieder weggefallen sind und will den Familienbonus Plus zurück.

Deshalb der Tipp der Arbeiterkammer: Den Familienbonus Plus unbedingt beim Steuerausgleich ein zweites Mal beantragen. Sollte man es aber übersehen haben, kann man innerhalb eines Monates ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides Beschwerde beim Finanzamt einlegen und dabei den Familienbonus Plus erneut beantragen. Dann ergeht ein neuer Bescheid. Wichtig ist es, in solchen Fällen rechtzeitig zu reagieren. Hilfe und Unterstützung dafür gibt es bei der AK-Lohnsteuerberatung unter +43 (0)50/6906-1603.

„Finanz online“ sorgt für weitere Verunsicherung

Viele Arbeitnehmer/-innen sind auch wegen „Finanz online“ verunsichert: Macht man den Steuerausgleich nämlich über dieses Webportal und beantragt dort den Familienbonus Plus, wird dieser zwar vom System registriert, scheint aber beim „Vorberechnungsblatt“ nicht auf. Dafür dürfte ein technisches Problem verantwortlich sein.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger, MSc
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
andrea.heimberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen