AK Wien Vollversammlung bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und einer starken Interessenvertretung für ArbeitnehmerInnen

Zahlreiche Anträge und Resolutionen beschlossen

Wien (OTS) -  Ein klares Bekenntnis durch einen Beschluss der Vollversammlung der AK Wien gibt es zu den drei Säulen der ArbeitnehmerInnenvertretung: Es braucht starke Betriebsratskörperschaften und Personalvertretungen, es braucht aber auch starke Gewerkschaften und eine starke AK. Ohne diese drei Säulen kann es auch keine funktionierende Sozialpartnerschaft geben. Eine Schwächung der ArbeitnehmerInnenvertretungen wäre eine Schwächung der ArbeitnehmerInnen, greift die Sozialpartnerschaft an und bedroht den sozialen Zusammenhalt. Die Vollversammlung der AK Wien fordert die zukünftige Bundesregierung auf, nicht an der gesetzlichen Mitgliedschaft in den Kammern zu rütteln und das anerkannt gute arbeits- und sozialrechtliche System in Österreich nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

   Von der Vollversammlung angenommen wurden auch zwei Anträge zur Sozialversicherung. Auf Antrag der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) fordert die Vollversammlung der AK Wien die künftige Bundesregierung und den Nationalrat auf, das Prinzip der Selbstverwaltung in der österreichischen Sozialversicherung beizubehalten. Als zentrale Herausforderungen des österreichischen Gesundheitssystems werden weniger die Organisationsstrukturen der Sozialversicherung gesehen, sondern unter anderem der fehlende einnahmebezogene Risikostrukturausgleich unter den Versicherungsträgern    oder die mangelnde Leistungsharmonisierung („Gleiche Leistungen für gleiche Beiträge“). Auch die Fraktion ÖAAB/Christliche Gewerkschafter fordern das Aus einer Strukturdebatte in der Sozialversicherung. Auf Antrag des ÖAAB/FCG fordert die Vollversammlung von der künftigen Regierung unter anderem ein klares Bekenntnis zu den österreichischen Sozialversicherungsträgern mit ihrer sowohl regionalen wie berufsständischen Differenzierung.

 Gemeinsam für leistbares Wohnen

Auf Grund der derzeitigen Rechtsprechung können VermieterInnen – selbst bei komplett leeren Wohnungen – eine Kaution von sechs Bruttomonatsmieten verlangen. Gemeinsam mit den weiteren Zahlungen (etwa Maklerprovision) ist die finanzielle Belastung – oft mehrere Monatsgehälter - damit erheblich. Über alle Fraktionen hinweg fordert die Vollversammlung der AK Wien den Gesetzgeber auf, im Mietrecht für die vom Mieter zu zahlende Kaution eine gesetzliche Obergrenze in der Höhe von drei Monatsmieten festzulegen.

 Pflegefreistellung naher Angehöriger – unabhängig vom gemeinsamen Haushalt

Die Pflege naher Angehöriger wird immer wichtiger. Meist leben die zu pflegenden Angehörigen nicht im gemeinsamen Haushalt mit den pflegenden nahen Angehörigen, den Kindern. Nach aktueller Gesetzeslage besteht kein Anspruch auf stundenweise Pflegefreistellung. Auf Antrag des ÖAAB/FCG fordert die Vollversammlung eine Gesetzesnovelle, damit der Anspruch auf Pflegefreistellung für nahe Angehörige unabhängig vom gemeinsamen Haushalt gesetzlich verankert wird.

 Niederschwelliger Zugang zum Gesundheitssystem

Auch im Gesundheitsbereich spielt der niederschwellige Zugang zur Vorsorge, der Prävention und ein einheitlicher Zugang eine wichtige Rolle. Seit längerem ist bekannt, dass es bei der Gesundheit Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, die nicht ernst genug genommen bzw. verleugnet wurden - zum Nachteil von Frauen. Auf Antrag der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) fordert die Vollversammlung der AK Wien das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen auf, das medizinische Angebot für Frauen in der Gesundheitsvorsorge, der Prävention, der Früherkennung und in der Rehabilitation sowie der Forschung zu verbessern.

 Bessere Rahmenbedingungen für Pflege- und Betreuungsdienste

In der gesamten Berufsgruppe ist eine massive Verunsicherung zu verzeichnen. Das hat Folgen, die sich nicht nur ökonomisch messen lassen: Gehäufte Krankenstände, Rivalitäten zwischen den einzelnen Pflegedisziplinen, Konflikte am Arbeitsplatz oder ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit. Auf Antrag der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängigen GewerkschafterInnen (AUGE) fordert die Vollversammlung der AK Wien ein Bündel an Maßnahmen, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Gefordert wird insbesondere eine bundeseinheitliche Personalbedarfsberechung, die quantitative und qualitative Kriterien berücksichtigt, sichere Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen, eine adäquate Entlohnung oder die steuerfinanzierte Aufstockung des Pflegefonds.

 SERVICE: Die Anträge aller Fraktionen im Wortlaut finden Sie in Kürze auf

https://vv-wien.arbeiterkammer.at/index.html

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Thomas Angerer
+43-1 501 65-12578
thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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