AK: WK münzt politisches Kleingeld auf dem Rücken von Arbeitslosen

Es geht ihr offenbar darum, Arbeitslose zu zwingen, jeden Job um jeden Preis annehmen zu müssen

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Diesem betrieblichen Missbrauch der Arbeitslosenversicherung muss dringend Einhalt geboten werden. Wir fordern daher, dass Betriebe das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Arbeitslosigkeit nach der Beschäftigungsbeendigung übernehmen müssen. Das würde diese Praxis unattraktiv machen

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Linz (OTS) Die jüngste Forderung der Wirtschaftskammer, den Berufsschutz für Arbeitslose zu streichen, war hoffentlich nur Wahlkampfgetöse. Denn die Forderung ist nicht nur unanständig, sie ist auch paradox, da die Wirtschaftskammer gleichzeitig einen Fachkräftemangel beklagt. „Es geht ihr offenbar darum, Arbeitslose zu zwingen, jeden Job um jeden Preis annehmen zu müssen“, folgert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert die Wirtschaftskammer auf, vor der eigenen Tür zu kehren und Maßnahmen gegen weitverbreiteten Sozialmissbrauch durch Unternehmen zu setzen.

Im letzten Jahr waren 899.071 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Arbeitslosenversicherung sichert ihre Existenz und ist ein wesentliches Merkmal einer sozialen Marktwirtschaft. Sie begrenzt den Warencharakter der Arbeit, indem sie die Menschen davor bewahrt, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes unfaire Arbeits- und Lohnbedingungen akzeptieren zu müssen. Sie garantiert, dass Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitslosigkeit nicht ins Bodenlose stürzen, sondern sich darauf verlassen können, dass ihr beruflicher und wirtschaftlicher Status bei Jobverlust annähernd erhalten bleibt. Dadurch werden sie vor einem sozialen Abstieg geschützt. Wenn die Wirtschaftskammer nun den Berufsschutz streichen will, rüttelt sie an den Fundamenten der sozialen Marktwirtschaft und verfolgt das beinharte Unternehmensinteresse nach grenzenlos flexiblen und verfügbaren Arbeitnehmern/-innen.

Auch die Forderung nach mehr Arbeitserprobungen ist dahingehend einzuordnen. Der Wirtschaftskammer geht es hier um eine Ausweitung von „Gratisarbeit“ zu Lasten des AMS, denn nichts anders ist eine durch das AMS finanzierte Arbeitserprobung. Arbeitslose werden für kurze Zeit an Betriebe vermittelt und bekommen dabei weiterhin Unterstützung vom AMS, um ihre fachliche und persönliche Eignung zu überprüfen. Die Betriebe könnten diese arbeitslosen Menschen natürlich auch im Rahmen eines sogenannten „Probemonats“ regulär beschäftigen und dabei deren Eignung viel besser feststellen. Dafür müssten sie aber ein Entgelt bezahlen, was ihnen die Wirtschaftskammer offenbar ersparen will.

Gab es in Oberösterreich im Jahr 2015 noch rund 200 Arbeitserprobungen, so erfolgte bis 2019 ein massiver Anstieg auf rund 4.000 Fälle. Österreichweit waren es sogar rund 20.000. Das geht zu Lasten der arbeitslosen Arbeitnehmer/-innen, denn ihnen wird dabei ein gerechter Lohn verwehrt. Und sie verlieren auch wichtige, auf dem Lohn basierende Sozialversicherungsbeiträge. Neben Eingliederungsbeihilfen, Kombilohn, Auslagerung von „Stehzeiten“ an das AMS und diverser anderer AMS-Förderungen für Betriebe will die Wirtschaftskammer durch die Ausweitung der „Arbeitserprobung“ den Unternehmen noch mehr AMS-Mittel zufließen lassen. Nach den Arbeitserprobungen werden aber nur etwas mehr als die Hälfte dieser arbeitslosen Menschen in den Betrieben weiterbeschäftigt. Das Instrument geht somit auch am AMS-Ziel einer vermehrten Vermittlung von Arbeitssuchenden auf dauerhafte Arbeitsplätze vorbei.

Die AK Oberösterreich wünscht sich daher eine sachliche Diskussion darüber, wie die Arbeitslosigkeit tatsächlich gesenkt werden kann. Hier können die Betriebe eine wichtige Rolle spielen. Das vorübergehende Beenden von Beschäftigungsverhältnissen mit anschließender Wiedereinstellung beim selben Unternehmen ist in Österreich seit Jahrzehnten gängige Praxis. Mit dieser Strategie wälzen die Firmen die Kosten von Auftragsschwankungen auf die Allgemeinheit ab. Diese Form der „Personalpolitik“ ist für ein Achtel der Gesamtarbeitslosigkeit bzw. für einen Prozentpunkt (OÖ: 0,7 Prozentpunkte) der Arbeitslosenquote verantwortlich.

Diesem betrieblichen Missbrauch der Arbeitslosenversicherung muss dringend Einhalt geboten werden. Wir fordern daher, dass Betriebe das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Arbeitslosigkeit nach der Beschäftigungsbeendigung übernehmen müssen. Das würde diese Praxis unattraktiv machen“, sagt der AK Präsident.

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Dir.-Stv.in Andrea Heimberger, MSc
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
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