AK zu 12-Stunden: 1. Fall unbezahlter Überstunden bei Gleitzeit

Anderl: „Das ist glatter Lohnraub! Wo bleibt da der Ausgleich für die Beschäftigten?“

Wien (OTS) - In der AK Arbeitsrechtsberatung ist bereits der erste Fall einer neuen Gleitzeitvereinbarung nach dem neuen 12-Stunden-Tag-Gesetz aufgetaucht: Ein international tätiges Handelsunternehmen legt seinen 150 MitarbeiterInnen in der Wiener Zentrale derzeit eine neue Gleitzeitvereinbarung zur Unterschrift vor, wonach aus bisherigen Überstunden normale zuschlagsfreie Stunden werden, die nur als Gleitzeit freigenommen werden können. Dabei spricht das Unternehmen von Überstunden nur mehr bei „Überschreiten der täglichen Normalarbeitszeit (sic!) von 12 Stunden“. AK Präsidentin Renate Anderl: „Das ist glatter Lohnraub! Wo bleibt da der Ausgleich für die Beschäftigten?“

Ein Arbeitnehmer des Betriebs hat sich an die AK Arbeitsrechtsberatung gewandt. In dem Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat. Die Firma kann daher mit jedem Einzelnen eine Gleitzeitvereinbarung abschließen. Die Beschäftigten akzeptieren diese in der Regel aus Angst vor Arbeitsplatzverlust bzw. Nachteilen bei der Karriere. Im Vertragsentwurf heißt es zum Punkt Überstunden:
„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Gleitzeitperiode keine Mehr- bzw. Überstunden ausbezahlt werden. Falls diese aufgrund der zulässigen Tagesarbeitszeit von 12 Stunden anfallen sollten, dann sind sie durch Zeitausgleich zu verbrauchen.“ Wobei im ganzen Text davor mit Zeitausgleich ausschließlich das Aufbrauchen eines Gleitzeitguthabens im Verhältnis 1:1 gemeint ist – also ohne Überstundenzuschläge!

Rechtlich hält diese Vereinbarung zwar auch mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz nicht, es wird aber kaum ein Mitarbeiter dagegen klagen – aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren. „Eines zeigt der Fall deutlich: Die Bosse haben das Gesetz bestellt und als Signal für Lohnraub und Ausbeutung verstanden. Die Warnungen von AK und Gewerkschaften haben sich bewahrheitet: Die Abgeltung von Millionen Überstunden steht auf dem Spiel und es kann den Unternehmen nicht schnell genug gehen, die neue Gesetzeslage auszunutzen“, so die AK-Präsidentin.

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