AKOÖ erkämpfte 6000 Euro für Gastronomie-Angestellten

Linz (OTS) Zu Glück wandte sich ein Angestellter nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses bei einem Linzer Gastronomiebetrieb an die Arbeiterkammer um seine Endabrechnung überprüfen zu lassen. Die AK stellte fest, dass mehr als 6000 Euro fehlten. Der Arbeitgeber bestritt zunächst die Ansprüche, verwickelte sich aber in Widersprüche. Erst als die AK mit einer Klage drohte, lenkte er ein und bezahlte einen Großteil der offenen Ansprüche. Auf die fehlenden fünf Prozent verzichtete der Arbeitnehmer um die Sache endlich zu einem Abschluss zu bringen.

Der Arbeitnehmer hatte nach drei Jahren als Chef de rang (das ist eine Art Oberkellner) bei seiner Arbeitgeberin ordnungsgemäß gekündigt. Die Endabrechnung, die er daraufhin erhielt, kam ihm nicht richtig vor, weshalb er sie bei der Arbeiterkammer Linz überprüfen ließ. Völlig zu Recht, denn die AK-Experten/-innen stellten fest, dass erhebliche Beträge fehlten: Der Arbeitnehmer hatte noch offenen Resturlaub, der ihm nicht ausbezahlt worden war, und die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse war vor dem Ende der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist erfolgt, so dass auch noch Entgelt offen war.

Auf ein Interventionsschreiben der AK antwortete die Chefin, der Arbeitnehmer habe seinen gesamten Urlaub konsumiert. Belegen konnte sie das allerdings nicht. Auch für ihre Behauptung, dass das Arbeitsverhältnis schon früher als vom Arbeitnehmer angegeben zu Ende gewesen sei, weil dieser seine Kündigung schon früher ausgesprochen habe, fehlte jeder Beleg.

Die AK-Rechtsberaterin des Mannes nahm daraufhin mehrmals mit der Arbeitgeberin Kontakt auf, um die Sache außergerichtlich zu bereinigen. Diese weigerte sich aber weiterhin, die offenen Ansprüche anzuerkennen, verstrickte sich dabei aber mehrfach in Widersprüche. Die AK bereitete daraufhin eine Klage vor. Erst da sah die Arbeitgeberin ein, dass ihre Argumentation offensichtlich nicht haltbar war und lenkte ein. Sie überwies dem Arbeitnehmer 95 Prozent der ausstehenden Summe. Um den langwierigen Konflikt endlich abschließen zu können, gab sich der Mann mit dem überwiesenen Betrag zufrieden.

„Dieser Fall zeigt, wie wichtig der kostenlose Rechtschutz der Arbeiterkammer für ihre Mitglieder ist,“ sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Manche Unternehmer legen es offenbar darauf an, eindeutig feststehende Ansprüche so lange abzustreiten, bis die Arbeitnehmer aufgeben. Ohne Rechtsschutz durch die AK wurden wohl viele Betroffene tatsächlich vor dem Risiko einer Klage zurückschrecken und so viel Geld verlieren“.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
+43 (0)50/6906-2192
walter.sturm@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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