Almwirtschaft sieht OGH-Entscheidung zum Kuh-Urteil kritisch

Aktionsplan brachte bereits konkrete rechtliche Verbesserungen

Wien (OTS) Die Almwirtschaft Österreich hat kein Verständnis für die OGH-Entscheidung zum Kuh-Urteil, verweist jedoch darauf, wie wichtig es im letzten Jahr war, dass die Gesetzeslage für die Almen verbessert wurde und man einen Aktionsplan gestartet hat. Die Entscheidung führt unter den Almbäuerinnen und Almbauern erneut zu viel Unverständnis und Diskussion. Einige Betriebe überlegen bereits, auf ihren Almen Aktivitäten wie das Mitführen von Hunden auf Mutterkuhalmen zu verbieten.

Die Almwirtschaft Österreich als Dachverband aller Almwirtschaftsvereine der Bundesländer ist sich der Problematik der Sachlage bewusst, erwähnt jedoch auch, dass im vergangenen Jahr durch den sogenannten „Aktionsplan für sichere Almen“ und der damit verbundenen Änderung des Tierhalterparagrafen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) konkrete rechtliche Verbesserungen für die Almen bewirkt wurden.

Eigenverantwortung der Wanderer im Gesetz festgeschrieben

Erich Schwärzler
, Obmann der Almwirtschaft Österreich, betont, dass es bei dieser Änderung zu einer Besserstellung der Grundbesitzer gekommen ist. Die Eigenverantwortung der Wanderer wurde mittels zehn Verhaltensregeln genauer definiert und im Gesetz festgeschrieben. Weiters führt er an, dass die Bundesregierung hier unter Einbeziehung der Almwirtschaftsvertreter gut und schnell reagiert hat. Auch auf Länderebene wurde durch praktikable Versicherungslösungen viel Positives bewirkt und somit ein zusätzlicher Schutz geschaffen.

„Es braucht weiter viel Information und Aufklärung in Richtung der Freizeitnutzer, aber auch in Richtung der Almbäuerinnen und Almbauern. Das Aufstellen von Hinweistafeln ist hierzu von zentraler Bedeutung. Auch für die Problematik, die sich durch das Mitführen von Hunden ergibt, braucht es weitere Lösungen. Am besten ist es, bei Wanderungen durch Mutterkuhalmen den Hund zu Hause zu lassen“, so der Obmann. Die Almwirtschaft Österreich spreche sich klar für ein gutes Miteinander zwischen Tourismus und Almwirtschaft aus. Dafür brauche es jedoch gewisse Rahmenbedingungen und ein vermehrtes Verständnis und Bewusstsein der Erholungssuchenden für die Almwirtschaft.

„Es ist zu hoffen, dass der tragische Unfall von 2014 in der Schwere ein Einzelfall bleibt. Wenn es ein beiderseitiges Verständnis gibt und die Verhaltensregeln eingehalten werden, dann können solche Vorfälle zukünftig gänzlich vermieden werden. Das muss jedenfalls das oberste Ziel sein“, so Schwärzler. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

DI Markus Fischer
Geschäftsführung Almwirtschaft Österreich
Tel.-Nr.: +43/1/53441-8564
E-Mail: m.fischer@lk-oe.at
www.almwirtschaft.com

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