„Am Schauplatz Gericht“ am 20. Juli: „Der ,zuagroaste‘ Nachbar“

Um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Bei den vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten, die an die „Am Schauplatz Gericht“-Redaktion herangetragen werden, fällt oft eines auf: Einer der Beteiligten ist ein „Zuagroaster“, der am neuen Wohnort aneckt. Die neuen Gemeindemitglieder kennen die örtlichen Gepflogenheiten nicht und verstoßen nicht selten gegen ungeschriebene Regeln. Wenn dann eine Grundgrenze strittig ist oder ein altes Wegerecht geklärt werden muss, ist die Toleranz der Alteingesessenen meist gering, und der Fall landet schnell beim Gericht. In der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Folge „Der ,zuagroaste‘ Nachbar“ – zu sehen am Donnerstag, dem 20. Juli 2017, um 21.05 Uhr in ORF 2 – berichten Ludwig Gantner und Maria Zweckmayr über folgende Fälle:

Herr K. aus Bayern ist in die schöne Bergwelt der Steiermark gezogen. Er hat seinem jetzigen Nachbarn ein großes Haus abgekauft und sich angeblich einige andere Dinge mit ihm ausgemacht. Ein Zufahrtsrecht und Nutzungsrechte am Nachbargrund. Das Problem: All das soll mündlich passiert – und mit Handschlag besiegelt worden sein. Mit seinem Nachbarn steht er jetzt immer wieder vor Gericht. Dieser versperrt ihm mit einem Traktor die Zufahrt, legt an der Grundgrenze einen stinkenden Misthaufen an und würde ihm mit allen Mitteln das Leben schwer machen. Der Mann aus Bayern glaubt, den Hintergrund zu kennen: Er hat 30 Asylwerber in seinem Haus aufgenommen – und das wäre dem Nachbarn nicht recht.

Herr M. aus Oberösterreich ist nach Langschlag ins Waldviertel gezogen. In der Abgeschiedenheit wollte er die Natur genießen und meditieren. Als er sich beim neuen Nachbarn vorstellte, war dieser sehr unfreundlich zu ihm und hätte ihm mitgeteilt, er solle wegziehen, er selber würde das Haus und den Grund billig kaufen wollen. Es folgten wechselseitige Anzeigen und Klagen: Wegen einer angeblichen Attacke mit dem Traktor, wegen eines strittigen Wegerechts und wegen diverser Verletzungen nach einer Prügelei im Wald. Herr M. ist nervlich am Ende. Wird er bleiben oder verkaufen und wegziehen?

Im dritten Fall geht es um eine skurrile rechtliche Situation, um ein sogenanntes „Helikoptergrundstück“. Herr R. aus Niederösterreich hat ein Grundstück samt Haus geerbt, er kann es aber nicht betreten: Der Weg zum Haus führt über den Grund eines Nachbarn, und dieser will ihn sein Grundstück nicht betreten lassen. Herr R. hat sein Wegerecht vor vier Jahren eingeklagt, bis heute gibt es keine rechtskräftige Entscheidung.

Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.

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