Amazon-Regulierung: Handelsverband fordert „Marktplatz-Infrastrukturgesetz“ | Handelsverband, 14.01.2019

3 Kernforderungen: Unabhängige Regulierungsbehörde soll Gleichbehandlung, diskriminierungsfreien Zugang zum Marktplatz und fairen Zugang zu Daten sicherstellen.

Wien (OTS) Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, die einen Online-Vermittlungsdienst anbieten – beispielsweise Amazon – sollen in Österreich künftig von einer eigenen Regulierungsbehörde kontrolliert und reguliert werden. Der Handelsverband empfiehlt hierfür eine gesetzliche Regulierung vergleichbar zum Telekommunikationsgesetz.

„Unser Ziel ist eine vielfältige Handelswelt mit fairem Wettbewerb und fairen Preisen. Daher wollen wir marktmächtige Digitalkonzerne wie Amazon dazu verpflichten, gewerblichen Nutzern diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Diensten zu gewähren, Gleichbehandlung sicherzustellen und einen Teil ihrer Daten anonymisiert offenzulegen“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Zudem soll künftig eine wirksame Kontrolle der Verpflichtungen von Online-Vermittlungsdienst erfolgen. Bei Sperrungen vom Marktplatz könnten sich gewerbliche Nutzer (z.B. Händler auf dem Amazon Marketplace) somit an eine unabhängige Regulierungsbehörde wenden, die überprüft, ob die Sperrung berechtigt war. Je nach Ausgestaltung kann für die Kontrolle der Einhaltung eines Marktplatz-Infrastrukturgesetzes eine bestehende unabhängige Behörde beauftragt, oder auch eine neue Behörde eingerichtet werden.

Hintergrund: Amazon behält sich beispielsweise das Recht vor, Verträge mit seinen Marktplatz-Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen. Das wäre so, als ob man bei einem Geschäft über Nacht die Schaufenster zubetoniert. Von einem auf den anderen Tag kann Amazon einem Unternehmer seine komplette Geschäftsgrundlage entziehen. Je kleiner ein Webshop-Betreiber ist, desto größer ist die Abhängigkeit und der relative Anteil an Amazon-Umsätzen.

Die lange Suspendierungsdauer bis zur Wiederfreischaltung der Seller-Tätigkeit kann zu einem Existenzaus bzw. Konkurs führen, da bei Sperrungen seitens Amazon gleichzeitig auch die erwirtschafteten Gelder der Händler – teilweise über Monate hinweg – eingefroren werden. Händler erfahren oftmals wochenlang oder gar nicht den Grund für die Sperrung, sodass sie das vermeintliche Problem nicht beheben können.

Monopole verhindern heißt „Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht“ regulieren

Ein Konzern gilt dann als „Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht“, wenn er eine wirtschaftlich derart starke Stellung einnimmt, sodass er keinem oder nur unwesentlichem Wettbewerb ausgesetzt ist. Ab einem Anteil von mindestens 30 Prozent am Marktplatzmarkt liegt jedenfalls ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht vor.

Amazon machte 2017 in Österreich rund 690 Mio. Euro Umsatz via amazon.de und amazon.com. Hinzu kommt ein Umsatzvolumen von mindestens 700 Mio. Euro über den Amazon Marktplatz. Der Marktplatz macht somit mittlerweile den größeren Teil der Umsätze und des jährlichen Wachstums in Österreich aus. Mittlerweile wird hierzulande fast jeder zweite Euro im eCommerce bei Amazon ausgegeben.

„Kleine Webshop-Betreiber haben in Österreich mittelfristig kaum mehr eine Marktchance und sind von einer Listung bei Amazon regelrecht abhängig. Viele Verbraucher starten ihre Produktsuche direkt bei Amazon. Aus der Sicht des Konsumenten existiert ein Produkt somit nicht, wenn dieses nicht auf Amazon gelistet ist“, erläutert Rainer Will die Problematik.

Aufgrund des starken Netzwerkeffekts gibt es in Österreich heute nur noch wenige marktrelevante Anbieter von Vermittlungsdiensten im eCommerce. „Die Marktmacht des Online-Vermittlungsdienstes Amazon nimmt stetig zu und die Abhängigkeit der gewerblichen Nutzer wird immer größer. Amazon ist vor allem für KMU ein Gatekeeper zum Online-Markt. Nicht nachvollziehbaren Sperrungen sind dadurch Tür und Tor geöffnet“, so Will.

Zugang zu anonymisierten Daten gewähren

Online-Vermittlungsdienste haben die Datenhoheit. So besitzt Amazon bereits jetzt die Kundendaten von 93 Prozent der österreichischen Online-Shopper und aller gelisteten heimischen Händler. Durch diese Daten können neue Einsichten gewonnen und basierend darauf zielgruppenspezifisch neue Produkte und Dienstleistungen erfolgreich entwickelt werden. Gleichzeitig wird der Wettbewerb gehemmt – denn Daten sind eine der wichtigsten Grundlage für Innovationen.

Die Monopolstellung einzelner Online-Vermittlungsdienste wird durch diesen Wettbewerbsvorteil und mangels Gegensteuerung immer weiter ausgebaut. Neue Marktteilnehmer haben fast keine Chance, diesen Wettbewerbsnachteil je wieder aufzuholen. Daher sollen Online-Vermittlungsdienste mit beträchtlicher Marktmacht auch dazu verpflichtet werden, Zugang zu einem repräsentativen Teil ihrer Daten (anonymisiert) zu gewähren.

Telekommunikationsgesetz als Vorbild

Das vom Handelsverband empfohlene „Marktplatz-Infrastrukturgesetz“ wäre vergleichbar mit dem Telekommunikationsgesetz, das auf einer EU-Richtlinie beruht. Der Wettbewerb unter Telekommunikationsunternehmen wurde erst durch die verpflichtende Gewährung eines Zugangs zum Netz bzw. den Netzeinrichtungen eines Betreibers geschaffen.

Anderen Anbietern wäre es ansonsten gar nicht möglich gewesen, in den Wettbewerb zu den etablierten Betreibern zu treten. Das Entstehen von monopolähnlichen Strukturen wurde dadurch gezielt verhindert.

Rückfragen & Kontakt:

Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
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