Amon ad BVT: Komplottvorwürfe der SPÖ völlig absurd

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Genauso wie es in der Verfassung vorgesehen ist, dass eine Minderheit einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann, ist es geschäftsordnungsmäßig die Verpflichtung der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss, den Inhalt eines solchen Minderheitsverlangen auf die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kriterien hin zu überprüfen. „Leider hat das von der SPÖ eingebrachte Verlangen dieser Überprüfung in keiner Weise Stand gehalten“, hält ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon fest. „Der Geschäftsordnungsausschuss hatte gar keine andere Möglichkeit, als die Unzulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes festzustellen“, so Amon weiter.

Amon erinnert daran, dass die neuen Regelungen von der SPÖ mitverhandelt und mitbeschlossen wurden. Es ist ein Instanzenzug an den Verfassungsgerichtshof vorgesehen. Warum die SPÖ diesen nicht einfach in Anspruch nimmt, sondern sich auf Kosten des eigenen Rechtsschutzes öffentlich inszeniere, ist für Amon nicht nachvollziehbar. „Anstelle von medialem Getöse ist die SPÖ gefordert, ihren Gang zum VfGH ordentlich zu begründen. Dabei ist ihr zu wünschen, dass dies besser gelingt als das vorliegende Einsetzungsverlangen.“

Amon abschließend: „Der Vorwurf von SPÖ-Klubobmann Schieder, die Abgeordneten des Geschäftsordnungsausschusses würden die Aufklärung verhindern, nur weil sie ihren geschäftsordnungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, ist absurd und strikt zurückzuweisen.“
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