AMS: Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2018 erneut gestiegen

Im Vorjahr 133.420 Mal Sanktionen gesetzt – Um 21.969 oder 19,7% öfter als 2017

Wien (OTS) Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2018 erneut gestiegen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im Vorjahr 133.420 Mal Sanktionen gesetzt, um 21.969 Mal oder 19,7% % öfter als 2017. Zum Vergleich: Die Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, also jene Personen, die mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos waren, ist im Vorjahr mit 917.706 Personen gesunken (minus 35.683).

Während die Sperren wegen Versäumen der Kontrollmeldung (§49) nur geringfügig gestiegen sind (plus 1%), nahm die Zahl der Sanktionen wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulung deutlich zu. Von allen Sperren betrafen insgesamt 33,9 Prozent (2017: 23%) die eigentlichen Missbrauchsfälle nach § 9 und § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG). Konkret gab es insgesamt 31.393 (plus 12.146 / plus 63,1%) Sperren nach § 10 wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulung. Wegen tageweise unentschuldigtem Fernbleiben an einer Schulung wurden im Vorjahr 13.340 Mal (plus 6.157) Sanktionen gesetzt. Bei Sperren nach § 10 wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (nach § 9 ALVG) kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das kam 2018 in 521 Fällen vor (plus 284). „Der Anstieg der § 10-er Sperren geht darauf zurück, dass es durch den hohen Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft und auch durch unsere verstärkten Bemühungen um überregionale Vermittlung deutlich mehr Stellenvorschläge und auch Rückmeldungen der Unternehmen gab, die Ausgangspunkt der Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe waren“, erklärte Johannes Kopf, Vorstand des AMS.

Knapp 42 Prozent der Sanktionen hatten das Versäumen eines Kontrolltermins (§ 49 ALVG) als Ursache. Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) vorübergehend gestrichen werden. Im Vorjahr war dies 55.810 Mal (plus 583./ plus 1,06 %) der Fall. 24 Prozent der sogenannten Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Nach § 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erhalten Jobsuchende bei Selbstkündigung die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Davon waren im Vorjahr insgesamt 32.356 Personen betroffen, um 1.773 Personen oder 5,8 % mehr als noch 2017.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, Bundesgeschäftsstelle
Dr. Beate Sprenger
+43 1 33178-522, 0664-4415148, Fax: (01)33178-151
beate.sprenger@ams.at
http://www.ams.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen