Anderl an Hartinger-Klein: Qualitätssicherung auf freiwilliger Basis wird Missstände in der 24-Stunden-Betreuung nicht beseitigen

Wien (OTS) Das von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein angekündigte Zertifizierungsverfahren für die 24-Stunden-Betreuung geht für AK Präsidentin Renate Anderl nicht weit genug. Sie ist sich sicher, „dass ein Gütesiegel auf freiwilliger Basis die Missstände in der Betreuung nicht beseitigen wird. Da braucht es mehr“, fordert Anderl österreichweit gültige, einheitliche gesetzliche Rahmenbestimmungen, deren Einhaltung auch regelmäßig überprüft werden müssen. Ein Gütesiegel eines privaten Vereins kann die gewünschte und notwendige Qualität für die Menschen mit Pflegebedarf, ihre Familien und letztlich auch für die PersonenbetreuerInnen nicht garantieren. Anderl befürchtet vielmehr, dass es für die Betroffenen eher Verschlechterungen bringt: „Die Dumpingagenturen sind ja nicht verpflichtet, die Kriterien einzuhalten, also werden sie es auch nicht tun. Die zertifizierten Agenturen werden die Kosten für das Verfahren eins zu eins an ihre KundInnen weitergeben, was die Betreuung verteuern wird. Menschen mit geringem Einkommen werden sich zertifizierte Agenturen nicht leisten können.“

Zur Verbesserung der Personenbetreuung fordert die AK ein Rahmengesetz, welches insbesondere dafür sorgt, dass

+ ausreichend Transparenz geschaffen wird. Das bedeutet auch zu wissen, wer welches Geld für welche Leistung bekommt. Familien sollen auch wissen, was die PersonenbetreuerInnen bekommen. BetreuerInnen sollen im Vorhinein wissen, welche Leistungen sie von Agenturen für ihre Gebühren tatsächlich erhalten. Die Verträge und Leistungsbedingungen müssen offengelegt sein.

+ Fairness garantiert wird. Daher ein klares Verbot von Knebelungsverträgen, Pauschalzahlungen ohne Leistung, von Strafzahlungen bei Vertragsauflösungen oder des Zwangs zur Nutzung bestimmter Transportmittel. Alle sollen sich auf Augenhöhe begegnen können.

+ Qualität gesichert ist. Familien und PersonenbetreuerInnen müssen eine fachlich kompetente Begleitung erhalten, die berät, bei Konflikten unterstützt und darauf achtet, dass pflegerischer und medizinischer Handlungsbedarf sicher und korrekt abgedeckt wird. Diese Qualitätssicherung kann durch systematische Einbindung der Hauskrankenpflege erfolgen.

+ die PersonenbetreuerInnen so viel handwerkliches Rüstzeug mitbringen, dass sie die Herausforderungen in der Betreuung auch gut bewältigen können. Eine Mindestqualifikation auf Heimhilfeniveau und ein offenes System zur Fortbildung sind die Voraussetzung dafür.

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