Anderl fordert Kostenersatz für Zwischenparken in der Arbeitslosigkeit an Stelle der abgeschafften Auflösungsabgabe

2020 droht Anstieg der Arbeitslosigkeit

Wien (OTS) „Zu viele Unternehmen nutzen die Arbeitslosenversicherung schamlos aus, sie kündigen ArbeitnehmerInnen und stellen sie innerhalb von zwei Monaten wieder ein. Das darf nicht länger ohne finanzielle Folgen für diese Unternehmen bleiben“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl, dass diese Unternehmen den Schaden – laut Wifo rund 160 Millionen Euro pro Jahr – ersetzen müssen, den sie in der Arbeitslosenversicherung durch das Zwischenparken verursachen. „Das AMS wird dieses Geld dringend brauchen, um etwa älteren Arbeitslosen besser helfen zu können. Noch dazu muss mehr Geld für die Ausbildung von Arbeitslosen zu FacharbeitnehmerInnen zur Verfügung stehen.“

Die Auflösungsabgabe, die Unternehmen seit 2013 bezahlen müssen, wenn sie ArbeitnehmerInnen kündigen, wurde mit 1. Jänner 2020 abgeschafft. 2018 flossen aus der Auflösungsabgabe knapp 80 Mio. Euro in die Arbeitslosenversicherung. „Ein Betrag, der umso schmerzlicher fehlt, weil wir mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 rechnen müssen. Und gerade Ältere haben es auch in den vergangenen guten Zeiten sehr schwer am Arbeitsmarkt gehabt“, erklärt Anderl.

Die Unsitte des Zwischenparkens kostet die Arbeitslosenversicherung laut Wifo rund 160 Millionen im Jahr. Sie erhöht die Arbeitslosenrate um rund 10.000 Arbeitslose im Jahresschnitt. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen haben lang wirkende Nachteile bei Einkommen und sozialer Absicherung, so das Wifo. Außerdem verschaffen sich Unternehmen durch das Zwischenparken unfaire Wettbewerbsvorteile gegenüber den anderen Unternehmen.

Hier braucht es für Anderl mehr Gerechtigkeit und das Verursacherprinzip. In Zukunft sollen daher Arbeitgeber, die ArbeitnehmerInnen beim AMS zwischenparken, die Kosten ersetzen müssen, die der Arbeitslosenversicherung entstehen. „ArbeitnehmerInnen erhalten vier Wochen kein Arbeitslosengeld, wenn sie selbst kündigen. Es ist daher nur fair und gerecht, wenn Unternehmen, die mutwillig Arbeitslosigkeit verursachen, die Kosten für vier Wochen Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung ersetzen“, verlangt die AK Präsidentin.

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