Angleichung Arbeiter und Angestellte schadet dem Wirtschaftsstandort, berücksichtigt aber die besonderen Anforderungen in Saisonbranchen

Sonderbestimmung bei Kündigungsfristen lässt Bauwirtschaft Luft zum Atmen

Wien (OTS) - „Die im Nationalrat beschlossene Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten hinsichtlich Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung ist ohne Zweifel ein harter Schlag für viele heimische Unternehmungen. Zumindest aber bleiben saisonabhängige Branchen wie die Bauwirtschaft von einer unpraktikablen Verlängerung der Kündigungsfristen verschont. Ich bin erleichtert, dass die besonderen Umstände, unter denen die Bauwirtschaft als witterungsabhängige Branche agieren muss, in der Letztfassung der Gesetzesinitiative doch noch Eingang gefunden haben“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel angesichts der gestern beschlossenen Neuerungen im Arbeitsrecht.

 Die bisher für die Angestellten und zukünftig auch für die Arbeiter geltende gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen bleibt für saisonabhängige Branchen dispositiv. Das heißt, es gelten auch in Zukunft vorrangig gegenüber dem Gesetz die im Bauarbeiter-Kollektivvertrag festgelegten Kündigungsfristen und -termine.

 „Mangels Möglichkeit der Produktion auf Lager und angesichts ihrer Witterungsabhängigkeit braucht die Bauwirtschaft die Flexibilität bei Personaldispositionen wie einen Bissen Brot“, so Frömmel. Diese Flexibilität wurde in der Vergangenheit bei Lohnverhandlungen entsprechend honoriert. Darüber hinaus wurde mit zahlreichen sozialpolitischen Maßnahmen, wie z.B. dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, die notwendige Flexibilität sozial abgefedert.

 „Nicht zuletzt aufgrund dieser sozialpolitischen Sonderlösungen im Interesse der Bauarbeiter ist es meines Erachtens legitim und gerechtfertigt, im Gegenzug bei den Kündigungsfristen auf die branchenspezifischen Bedürfnisse der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen. Wir halten es daher auch in Zukunft für sinnvoll und zweckmäßig, den Weg des Interessenausgleichs auf Branchenebene weiter zu beschreiten. Undifferenzierte gesetzliche Eingriffe nach dem Rasenmäherprinzip sind hier absolut unangebracht und kontraproduktiv“, so Frömmel abschließend. (PWK798/us)

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