Anschober: Ab Mitternacht sind FFP2-Masken und 2-Meter-Mindestabstand als präzise Antwort auf die Ausbreitung der Mutationen verpflichtend

Bereits über 80 Prozent der durchgeführten Impfungen im e-Impfpass

Wien (OTS) 170.000 Corona-Schutzimpfungen wurden in Österreich bisher durchgeführt. Der Großteil der Erstimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen ist bereits verwirklicht. In tausenden Fällen wurde auch schon die Zweitimpfung durchgeführt, die nun in den nächsten Wochen im Mittelpunkt steht. In der zweiten Februarhälfte wird damit der Schutz der vulnerabelsten Gruppe in Österreich abgeschlossen sein – das bedeutet viel weniger Erkrankungen und Todesfälle. Die Impfbereitschaft in den Alten- und Pflegeheimen steigt weiter, vielfach wird wegen steigender Impfbereitschaft noch ein dritter Impftermin in den Heimen angeboten.

Sehr gut in Ausrollung ist der e-Impfpass. „Seit meinem Start als Gesundheitsminister vor einem Jahr habe ich für eine massive Beschleunigung gesorgt: Die gesetzliche Basis wurde geschaffen, bis spätestens Ende März war das Ausrollen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geplant. Mit Stand heute wurden bereits über 80 Prozent der durchgeführten Corona-Schutzimpfungen in den e-Impfpass eingetragen“, informiert Gesundheitsminister Rudi Anschober.

Anschober appelliert an die gesamte Bevölkerung, die ab heute Mitternacht gültigen Maßnahmen konsequent umzusetzen: „Der verbesserte Schutz der Bevölkerung durch die FFP2-Schutzmaske und die Verdoppelung des Mindestabstandes sind die richtigen Antworten auf die sich auch in Österreich ausbreitenden Mutationen, die erhöhtes Infektionsrisiko bewirken. Das braucht besseren Schutz.“

Ab heute Mitternacht gelten die folgenden neuen Maßnahmen:

Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
  • Märkte (indoor und outdoor)
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken)

Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:

  • Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen und Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  • Lehrerinnen bzw. Lehrer und Elementarpädagoginnen bzw. Elementarpädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen und Schülern
  • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  • Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
  • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Für getestete Personen ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern) vorgeschrieben.

Für Bibliotheken ist ab morgen Click&Collect möglich.

Informationen zu aktuellen Maßnahmen sowie häufig gestellten Fragen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Maßnahmen.html

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Andrea Zefferer, MSc
Pressereferentin
+43 1 711 00-862431
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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Quelle

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