ANSCHOBER: Gesundheitsministerium bedankt sich für 532 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Ministerium arbeitet intensiv an Prüfung und teilweisen Einarbeitung der Verbesserungsvorschläge

Wien (OTS) Die erforderlichen Novellierungen von Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz zur in Teilbereichen weiteren Verbesserung des Corona-Schutzes in Österreich wurden von der juristischen Fachabteilung des Gesundheitsministeriums – wie dies in Zeiten einer Pandemie generell der Fall ist – unter großem Zeitdruck erarbeitet. Unter Beiziehung von externen RechtsexpertInnen, unter starker Einbeziehung des Verfassungsdienstes, nach umfangreichen Gesprächen mit dem Koalitionspartner.

Trotz des großen Zeitdrucks hat das Gesundheitsministerium bei der Novellierung von Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz erstmals in Pandemiezeiten eine – wenn auch verkürzte – öffentliche Begutachtung durchgeführt. Es ist Sinn und Aufgabe einer derartigen Begutachtung, zu einem Entwurf Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Institutionen, Fachexperten und Einzelpersonen haben diese Möglichkeit mit 532 Einreichungen ausführlich wahrgenommen. In vielen Bereichen gibt es Bestätigungen, in etlichen Bereichen Verbesserungsvorschläge. Das Gesundheitsministerium bedankt sich für dieses konstruktive Engagement. Diese werden nun seit diesem Wochenende intern sowie unter Einbeziehung des Verfassungsdienstes und unter Beteiligung externer ExpertInnen, aber auch auf der Ebene eines Gesprächs mit den Klubobleuten der Parlamentsparteien überprüft, diskutiert und wo sinnvoll, eingearbeitet. So entsteht ein möglichst optimales und möglichst breit getragenes Gesetzeswerk.

Die Zusammenarbeit seitens der juristischen Fachabteilung im BMSGPK mit dem Verfassungsdienst des BKA ist sehr gut und konstruktiv. Der Verfassungsdienst war von Beginn an in die Erarbeitung der beiden Entwürfe eingebunden. Verschiedene Bereiche wurden bei der Vorbereitung der Novelle mit dem Verfassungsdienst diskutiert. Einige Anregungen wurden entsprechend eingearbeitet, andere Anregungen wurden – wie seitens des VD angekündigt – während der Begutachtungsphase genauer ausgeführt und nun in die Begutachtung eingebracht.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Kritik und Verbesserungsvorschläge liegen in der Natur eines Begutachtungsverfahrens. Erst recht bei einem so politisch sensiblen Thema wie dem Pandemieschutz. Konstruktive Kritik bringt uns weiter. Was uns nicht weiterbringt ist künstliche parteipolitisch motivierte Aufgeregtheit, die der Sache schadet. Da geht es bei der Bewältigung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren einfach um zu viel.“

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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