Linz (OTS) – Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil in einem von belgischen NGOs angestrebten Verfahren gegen die Laufzeitverlängerung bei den belgischen AKWs Doel 1 und 2 erkannt, dass Laufzeitverlängerungen UVP-pflichtig und auch nach Aarhus- und Espoo-Konvention sowie FFH-RL genehmigungspflichtig sind.
Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober sieht damit seine Forderung und die Forderung der von ihm gegründeten „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ eindrucksvoll bestätigt.
Nun wurden von den jeweiligen regionalen Behörden in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Laufzeitverlängerungen genehmigt – ohne eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es handelt sich dabei unter anderem um Laufzeitverlängerungen für die AKWs in Tschechien (Dukovany), Slowenien (Krsko) und Ungarn (Paks). Anschober: „In all diesen Fällen wurde keine grenzüberschreitende UVP durchgeführt. Nachdem das gestrige EuGH-Urteil als ein für ganz Europa gültiges Grundsatzurteil zu sehen ist, prüfen wir nun Rechtsschritte, um die notwendige UVP auch bei den oben angeführten AKWs durchzusetzen oder aber den Betrieb wegen schwerer Verfahrensmängel zu stoppen. Zusätzlich treten wir an EU-Kommission und Europaparlament mit dem Appell heran, als Folge des EuGH-Urteils die Verbindlichkeit von grenzüberschreitenden UVP auch unmittelbar im EU-Recht zu verankern.“
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