ANSCHOBER: Pilotprojekt e-Impfpass startet | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), 18.10.2020

Rechtliche Grundlagen für Pilotierung e-Impfpass geschaffen

Wien (OTS) In Kürze wird der Elektronische Impfpass als Pilotprojekt starten. Die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen eine Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz, die am 15.10.2020 in Kraft getreten ist sowie die eben erlassene e-health-Verordnung, die für das Pilotprojekt erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage schafft und die zu verwendenden technisch-organisatorischen Standards definiert.

Ziel des Pilotprojektes ist es, in einem ersten Schritt die Papierdokumentation durch die elektronische Dokumentation zu ersetzen. Anhand der Grippeimpfung sollen Anwendbarkeit, Akzeptanz sowie die Funktionalität der ersten technischen Lösungen in der Praxis getestet werden. Diese Erfahrungen sollen in die laufende Weiterentwicklung einfließen. So werden parallel bereits weitere technische Umsetzungsschritte wie die Integration in die Arztsoftware, oder die Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche für BürgerInnen (z.B. mittels App-Lösung) geprüft.

Durch Erfassung von Influenza-Impfungen im Rahmen der Pilotierung können rechtzeitig wertvolle Erkenntnisse für den 2021 erwarteten COVID-19-Impfstoff gewonnen werden. Im Volllausbau soll der e-Impfpass durch die vollständige Erfassung von Impfungen im Impfregister unter strengsten Auflagen des Datenschutzes eine schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen bieten. Die wertvollen Erkenntnisse zu Durchimpfungsraten werden eine weitere Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements mit sich bringen. Sobald alle Impfungen im elektronischen Impfpass erfasst werden können, wird der e-Impfpass den Papierimpfpass mit den damit verbundenen Nachteilen ersetzen. Zusätzlich wird der e-Impfpass dann durch die geplante Erinnerungsfunktion einen weiteren Mehrwert für BürgerInnen bringen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Der e-Impfpass ist ein wichtiges Instrument, das wir aufgrund der Corona-Krise vorgezogen haben. Über diese Wichtigkeit besteht breiter Konsens – nicht nur zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung, sondern auch innerhalb der Bevölkerung, der Ärzteschaft und über die meisten Parteigrenzen hinweg. Wir haben nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Pilotierung geschaffen. Nun liegt es an allen Beteiligten mit Nachdruck und Engagement an der Umsetzung zu arbeiten und diese voranzutreiben. Nur so können wir aus einem großartigen Pilotprojekt bis zum Eintreffen der COVID-19 Impfungen eine funktionierende, anwenderfreundliche und breit akzeptierte e-Impfpass-Gesamtlösung schaffen.“

Die Pilotierungen starten in den Bundesländern vorerst schrittweise in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen bei einzelnen AnbieterInnen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
Pressereferentin
+43-1-71100-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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