Anschober: Stellungnahmen zu Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und Epidemiegesetzes werden präzis geprüft

Novellierung schafft vor allem Rechtspräzisierung für bereits bestehende Regelungen – Appell, keine Verunsicherung durch Fehlinformationen zu betreiben

Wien (OTS) Gesundheitsminister Rudi Anschober kündigt eine umfassende Prüfung aller Stellungnahmen zu den geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes an. „Es ist ja Sinn und Zweck eines Begutachtungsverfahrens, dass Stakeholder, Expertinnen und Experten und die Zivilgesellschaft ihre Expertise in den Gesetzwerdungsprozess einfließen lassen können. Ich habe entsprechende Entwürfe nach bestem Wissen und Gewissen vorgelegt und freue mich auf zahlreiche Stellungnahmen, um in der Folge ein optimales Ergebnis eines Gesetzesentwurfes, der von einer breiten Basis getragen wird, dem Hohen Haus zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Ich kann garantieren, dass wir die Stellungnahmen ernst nehmen werden und selbstverständlich begründete Änderungsvorschläge oder Ergänzungen berücksichtigen werden“, erklärt Gesundheitsminister Rudi Anschober.

Die Begutachtungsfrist der Gesetzesnovellen läuft noch bis morgen Dienstag, 12.00 Uhr. Am 18. März soll sich in der Folge der Gesundheitsausschuss des Nationalrates mit dem Novellenpaket befassen. Mit den Novellen soll unter anderem die Regelung zum „Zusammenströmen von Menschen“ konkretisiert werden. Es wird explizit eine Mindestanzahl von vier Personen festgelegt. „Dies wurde von externen rechtlichen BeraterInnen empfohlen, da die geltende, wenig konkrete Rechtslage in diesem Punkt Unklarheiten verursacht hat. So wie die bestehende Regelung auch soll die künftige auf alle Orte von Zusammenkünften anwendbar sein und erfasst damit sowohl öffentliche als auch private Orte. Aber ich halte klar und deutlich fest: Kontrollen im privaten Wohnbereich schließt das Gesetz weiterhin explizit aus. Von einem Anschlag auf Grund- und Freiheitsrechte kann daher keine Rede sein. Dennoch braucht es gerade jetzt, wo die Infektionszahlen wieder steigen, entsprechende Regelungen, um die Pandemie bestmöglich zu bekämpfen, um so Tod und Leid zu verhindern“, so der Gesundheitsminister.

Anschober appelliert, in der Frage der Krisenbewältigung von parteipolitischer Polemik und Fehlinformation abzusehen: „So behaupten etwa heute die Neos, dass aufgrund einer Erhöhung der Strafen ein nicht bewilligtes Treffen im Freien mit einer befreundeten Familie schnell zum finanziellen Desaster führen könne. Das ist falsch, denn es sollen nur Strafen für von Betriebsstätten oder von gewerblichen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen erhöht werden. Der übrige Strafrahmen bleibt unverändert. Und zur Aussage, dass zukünftig auch Treffen zweier Familien bis zu vier Personen untersagt werden könnten, ist zu sagen, dass dies erst ab einer Anzahl von vier Personen gilt und nicht darunter. Dabei ist mir wichtig zu betonen, dass bei Verordnungen gerade auch in diesem Punkt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz immer einzuhalten ist und entsprechend differenzierende Regelungen zu erlassen sind. Dies wird auch in den Erläuterungen zum Gesetz klar zum Ausdruck gebracht.“

Rückfragen & Kontakt:

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Andrea Zefferer, MSc
Pressereferentin
+43 1 711 00-862431
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