Antrag für Altersteilzeit für MitarbeiterInnen des Bundes und der Stadt Wien von der AK Wien abgelehnt: AK ist nicht zuständig! | AUGE/UG

Wien (OTS) - Am Montag den 23. Oktober 2017 hat die Enquete „Altersteilzeit jetzt“ in der Arbeiterkammer stattgefunden. Trotz des schlechten Wetters sind die TeilnehmerInnen zahlreich gekommen, viele von ihnen aus dem Gesundheits- Bildungs- und Sozialbereich. Besonders interessiert war das Publikum an den nächsten politischen Schritten zur Umsetzung dieser Forderung. Dabei haben wir u.a. auf die bevorstehende Arbeiterkammervollversammlung am 25. Oktober hingewiesen, wo ein entsprechender Antrag von der AUGE/UG eingebracht werden wird. Bei der Vorbereitung der Vollversammlung dann die große Überraschung. Ein eindeutiges Minus von Seiten der FSG für – oder besser gesagt gegen - diesen Antrag. Dieses Verhalten ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Die FSG verfügt in der Arbeiterkammer über eine komfortable Mehrheit. Sie entscheidet damit de facto über die Zustimmung, Zuweisung oder eben Ablehnung von Anträgen.

Aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Politik der FSG erscheint ihr Abstimmungsverhalten so gewichtig wie unverständlich. In den letzten Ausgaben von der Zeitschrift „teamwork“ trommelt sie auf dieser Hochglanzbroschüre lautstark für eine Altersteilzeitlösung für Stadt Wien Bedienstete. Ein einstimmiger Gewerkschaftsbeschluss aus dem Jahr 2015 liegt ebenfalls vor. Warum dann diese Ablehnung in der Arbeiterkammervollversammlung? Der/Die „gelernte“ ÖsterreicherIn ahnt es vielleicht schon. „Nicht zuständig“ heißt die österreichische Zauberformel, um sich einer unangenehmen Arbeit – aus welchen Gründen auch immer – zu entledigen. Die Gewerkschaften und nicht die Arbeiterkammer seien für die Umsetzung zuständig, wurde uns beschieden. Öffentlich wolle man sich zu der Ablehnung dieses Antrages nicht äußern.

Hier eine kurze Auflistung von Inhalten, für die sich die Arbeiterkammer – als politische Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen – zuständig fühlt:
Sie unterstützt den Antrag der FCG für eine Wohnkostenbeihilfe bei Präsenz- und Zivildienstleistenden. Auch die Einführung eines Baustellenmanagements für den öffentlichen Verkehr– ebenfalls ein Antrag der FCG – findet ihre Zustimmung. Dem Antrag der Freiheitlichen Arbeitnehmer für die Kennzeichnungspflicht für Palmöl stimmt sie ebenso zu. Besonders kurios wird die Argumentation der Zuständigkeit bei der Zustimmung zum Antrag für faire Handelsabkommen. Inwieweit ist die Arbeiterkammer in internationale Vertragsverhandlungen eingebunden?!

Wie die angeführten Beispiele zeigen, hat die Arbeiterkammer durchaus einen „gewissen“ Interpretationsspielrahmen hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereiches. Vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf die Arbeiterkammer – insbesondere was deren Pflichtmitgliedschaft anbelangt – ist das Argument „nicht zuständig“ jedenfalls das falsche politische Signal. Dabei wäre gerade gegenüber den KollegInnen, die in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales gesellschaftspolitisch wertvolle Arbeit leisten, eine dementsprechende Anerkennung ein Akt von Fairness.

Rückfragen & Kontakt:

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG)
Belvederegasse 10/1
A-1040 Wien

Tel. 01-505 19 52
Email: auge(AT)ug-oegb.at
Web: http://auge.or.at

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