Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden auch für gering verdienende Selbständige gesenkt

Sozialausschuss befasste sich außerdem mit Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts

Wien (PK) Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen zu senken. Wer weniger als 1.948 € verdient, muss seit Juli lediglich einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Bei einem Einkommen unter 1.648 € entfallen die Beiträge sogar gänzlich. Nun soll auch für selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, eine analoge Regelung kommen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien erhielt heute im Sozialausschuss des Nationalrats mehrheitliche Zustimmung. Damit wird auch einem Anliegen der NEOS Rechnung getragen. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker verweigerte dennoch seine Zustimmung zur Gesetzesnovelle, da ihm zufolge nicht ausgeschlossen ist, dass auch Selbständige mit Spitzenverdienst von der Beitragssenkung profitieren. Kritik kam auch von der SPÖ.

Konkret werden Selbständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 €) fallen, monatlich nur noch 44,89 € für die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Das entspricht de facto dem Arbeitgeberanteil von 3%. Derzeit sind 6% (89,78 €) fällig. Gelten soll die neue Bestimmung rückwirkend ab Juli dieses Jahres. Gleiches gilt für eine mit dem ÖVP-FPÖ-Antrag ( 442/A ) vorgenommene gesetzliche Klarstellung, mit der eine unbeabsichtigte Schlechterstellung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen vermieden werden soll.

Laut Tanja Graf (ÖVP) geht es vor allem um Lehrlinge in der Bauindustrie im vierten Lehrjahr und erwachsene Lehrlinge im zweiten Bildungsweg. Auch sie sollen in jedem Fall von der Beitragssenkung profitieren. Mit dem nunmehrigen Beschluss repariere man eine nicht beabsichtigte Regelung, hielt FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer ergänzend fest.

Grundsätzlich erfreut über die Gesetzesinitiative zeigte sich auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Er selbst hatte bereits zuvor zu dieser Thematik einen Entschließungsantrag ( 309/A(E) ) eingebracht, der heute mit in Verhandlung stand. Loacker lehnte den Koalitionsentwurf letztendlich aber ab, nachdem Sozialministerin Beate Hartinger-Klein bestätigt hatte, dass auch gut verdienende Selbstständige von der Beitragssenkung profitieren, wenn sie bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in die niedrigste Beitragsgrundlage optieren. Das sei nicht Sinn der Sache, sagte Loacker, dessen Entschließungsantrag schließlich keine Mehrheit fand.

Erhebliche Bedenken hat auch die SPÖ. Abgeordneter Alois Stöger erachtet es als absurd, eine freiwillige Versicherung de facto kostenfrei anzubieten und noch dazu eine fremde Gruppe – nämlich ArbeitnehmerInnen, die volle Beiträge zahlen, – dafür zur Kasse zu bitten. Auch sein Fraktionskollege Markus Vogl hält das für nicht fair und nicht gerecht.

Sozialministerin Hartinger-Klein machte demgegenüber geltend, dass auch in der niedrigsten Beitragsgrundlage ein Beitragssatz von 3% anfalle. Selbständige würden „nie null zahlen“. Das gelte auch für gut verdienende Selbstständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlage hineinoptieren. Diese würden bei Arbeitslosigkeit im Übrigen auch nur eine geringe Leistung erhalten.

Behindertenanwalt Hofer urgiert bundeseinheitliche Regelung für persönliche Assistenz

Einstimmig nahm der Sozialausschuss den Tätigkeitsbericht 2017 von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer zur Kenntnis. Daraus geht hervor, dass sich im vergangenen Jahr insgesamt 622 Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Selbsthilfegruppen oder Interessensvertretungen an die Behindertenanwaltschaft gewendet haben. Vor allem die Themen Bildung, Arbeit und Wohnen kristallisierten sich aus dem breiten Spektrum an Sachverhalten als Schwerpunkte heraus, wobei etwa Diskriminierungen am Arbeitsplatz und fehlende Strukturen zur schulischen Integration beklagt wurden. Auch der mangelnde Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft ist ein Problemfeld.

Im Ausschuss selbst ging Hofer vor allem auf Probleme von behinderten Menschen in der Arbeitswelt ein, wobei er etwa die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Ärzte herausgriff. Diese Feststellung werde ohne berufskundliche Expertise getroffen, kritisierte er. Das führe dazu, dass junge Menschen, die arbeiten wollen und durchaus spezifische Tätigkeiten ausüben könnten, aus der Betreuung des AMS und des Sozialministeriumservice herausfallen, und ewige BezieherInnen von Familienbeihilfe und Taschengeld bleiben. Auch könnten sie keine eigenständige Pension erwerben. Hofer betreut etwa einen Fall, wo jemand nach sechsjähriger Beschäftigung durch das Zusperren seiner Firma seinen Job verlor und danach, bei gleichbleibender Beeinträchtigung, als arbeitsunfähig erklärt wurde. Eine Lösung könnte laut Hofer sein, die Feststellung über eine Arbeitsunfähigkeit erst dann zu treffen, wenn Betroffene die Möglichkeit hatten, verschiedene Tätigkeiten auszuprobieren.

Handlungsbedarf sieht Hofer außerdem bei der persönlichen Assistenz. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz sei gut geregelt, sagte er, bei der persönlichen Assistenz für Freizeitaktivitäten gebe es aber sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern. Ein dem Pflegefonds nachgebauter Inklusionsfonds, der von Bund und Ländern gespeist wird, könnte seiner Ansicht nach Abhilfe schaffen. Hier hakte auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) ein, die zumindest eine Ausweitung der persönlichen Berufsassistenz auf Hilfe zur Vorbereitung auf den Job, etwa beim Ankleiden in der Früh, für notwendig erachtet. Alois Stöger (SPÖ) wies darauf hin, dass er als Sozialminister einen derartigen Inklusionsfonds vorgeschlagen habe, der jedoch am Finanzminister gescheitert sei. Auch von den Ländern habe es Vorbehalte gegeben.

Was die grundsätzliche Schwierigkeit behinderter Menschen betrifft, im Berufsleben Fuß zu fassen, hält Hofer vor allem auch Bewusstseinsbildung für notwendig, wie er gegenüber ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg erklärte. Man müsse die Barriere in den Köpfen bekämpfen. Es gebe auch räumliche und kommunikative Barrieren, diese könnten jedoch mit Geld beseitigt werden. Im Falle von Vorurteilen und Stereotypen helfe dieses aber nicht. Es sei wichtig, nicht die Defizite der Betroffenen zu sehen, sondern ihre Fähigkeiten.

Durchaus vorstellen kann sich Hofer ein Anreizsystem anstelle der geltenden Ausgleichstaxe, betonte er gegenüber Birgit Sandler (SPÖ). Dazu brauche es aber Geld. Dieses könnte seiner Meinung nach dadurch aufgetrieben werden, dass auch Betriebe mit weniger als 25 MitarbeiterInnen in einen Topf einzahlen.

Wie schwierig die Lage für behinderte Personen ist, zeigen von Hofer präsentierte Zahlen. Demnach sind derzeit mehr als 70.000 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen als arbeitslos gemeldet. Das sind doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Beschäftigungschancen sieht Hofer wie die Abgeordneten Gerald Loacker (NEOS) und Peter Wurm (FPÖ) bei der Führung von Tabaktrafiken, wo der Anteil von Menschen mit Behinderung derzeit bei nicht ganz 50% liegt. Würde man den sogenannten „Erbparagraphen“, also die Weitergabemöglichkeit im Familienkreis, beschränken, könnte dieser Anteil laut Hofer erhöht werden.

Neuer Aktionsplan für Menschen mit Behinderung

Auf das Auslaufen des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung mit Ende 2020 angesprochen, drängte Hofer auf eine rasche Evaluierung der bisherigen Maßnahmen, um genügend Zeit für die Erarbeitung eines Neuen Aktionsplans zu haben. Einen solchen soll es für die Jahre 2021 bis 2030 geben, wobei Sozialministerin Beate Hartinger-Klein versicherte, dass dafür noch ausreichend Zeit zur Verfügung stehe.

Allgemein unterstrich die Ministerin, dass der Regierung die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein wesentliches Anliegen sei und in diesem Sinn 250 Mio. € dafür bereitgestellt würden. Es sei auch wichtig, den Unternehmen die Angst zu nehmen, Behinderte anzustellen, sagte sie.

Insgesamt gab es von Seiten der Abgeordneten viel Lob für die Arbeit des Behindertenanwalts. Der gegenständliche Bericht wird auch im Plenum des Nationalrats beraten. (Schluss Sozialausschuss) gs

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