ARBÖ: Unsichtbare Fahrzeuge im Tunnel – trotz Tagfahrlicht!

Autos mit Tagfahrlicht müssen tagsüber kein Abblendlicht einschalten – oder doch?

Wien (OTS) - Die Rede ist von einem wunderschönen und sonnigen Nachmittag. Die Sonne steht hoch am unbewölkten Himmel, der Autofahrer greift zur Sonnenbrille. Die Autobahn mündet in einen mehrspurigen Tunnel – und plötzlich fährt vorm Lenker ein weiteres Fahrzeug, allerdings nicht mit maximal zugelassener Höchstgeschwindigkeit. Da keine Rücklichter am vorherfahrenden Fahrzeug an waren und unser Lenker die Sonnenbrille auf hatte, kommt es zum Auffahrunfall.

Eine Szene, wie sie leider nur allzu oft auf den Straßen passiert. Trotz dass der voranfahrende Pkw mit Tagfahrlicht unterwegs war, ist er im Tunnel für nachkommende Fahrzeuge sehr schwer zu sehen. Und das auch ohne Sonnenbrille. Seit 2011 müssen alle neuzugelassenen Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Hier liegt aber auch schon der Unterschied: bei vielen Modellen bewirkt das Tagfahrlicht lediglich das Einschalten der vorderen Scheinwerfer. Dies führt bei schlechten Sichtverhältnissen, sowie auch in einem Tunnel, oftmals zu gefährlichen Situationen.

Während einspurige Kraftfahrzeuge generell und immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht unterwegs sein müssen, sind viele Pkw Lenker der Meinung, dass das Tagfahrlicht tagsüber ausreichen würde. Anders sieht dies das Kraftfahrgesetz im §99. So ist im Tunnel stets das Abblendlicht zu verwenden. Der ARBÖ Informationsdienst appelliert auch deshalb an alle Lenker, nicht nur bei Schlechtwetter, sondern auch im Tunnel auf das Abblendlicht zu wechseln.

Rückfragen & Kontakt:

ARBÖ
Jürgen Fraberger
Teamleiter ARBÖ Informationsdienst
066460123104
juergen.fraberger@arboe.at

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