Aschbacher/Anderl/Kopf/Schumann: Sonderbetreuungszeit sichert Planbarkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und -geber

Arbeitsministerin empfiehlt, die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit so früh wie möglich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu melden

Wien (OTS) Arbeitsministerin Christine Aschbacher hat sich gemeinsam mit den Sozialpartnern auf eine klarere Definition in der Regelung der Sonderbetreuungszeit geeinigt, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Betriebe mehr Planbarkeit sicherstellen soll. „Um alles unter einen Hut zu bringen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefragt, so früh als mit den gegebenen Umständen möglich, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bekannt zu geben, wann die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen wird.“, so die Arbeitsministerin. „Ziel ist, dass weitergearbeitet werden kann und eine zumutbare Kinderbetreuung gesichert ist.“

Ein entsprechender Antrag ist heute im Arbeits- und Sozialausschuss eingebracht worden. „Darüber hinaus bleibt der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, sowie die 100-prozentige Kostenrückerstattung durch den Bund selbstverständlich aufrechterhalten. Zudem ist eine flexible Anwendung der 4-wöchigen Sonderbetreuungszeit, ganz- oder halbtägig, möglich“, so Aschbacher. Die Arbeitsministerin weiter: „Durch die Adaptionen in der Sonderbetreuungszeit stärken wir die Vereinbarkeit in dieser besonderen Zeit.“

AK Präsidentin Renate Anderl: „Die Sonderbetreuungszeit ist ein nötiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit für Eltern und Kinder. In so unsicheren Zeiten sind derartige Signale an die Menschen ganz besonders wichtig. Ich bin froh, dass die Bundesregierung nun eine klare Regelung für ArbeitnehmerInnen und Betriebe geschaffen hat.“

„Müttern und Vätern wird durch die Regelung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert. Die Regelung hält fest, dass sich Eltern um alternative Kinderbetreuung bemühen müssen, bevor sie die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Wichtig ist aus Sicht der Wirtschaft in diesem Zusammenhang, dass auch dann, wenn es zu Schulschließungen kommt, Betreuungsmöglichkeiten in den Schulen angeboten werden.“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Wir haben als ÖGB nicht lockergelassen und mit einer eigens gestarteten Online-Kampagne „Kinderbetreuung muss möglich sein“ auch die Abgeordneten des Nationalrats auf die Dringlichkeit des Themas hingewiesen. Die Unterstützung der Bevölkerung war groß und hat uns einmal mehr gezeigt, dass wir mit unserer Forderung richtig lagen. Jetzt hat endlich auch die Regierung eingelenkt“, kommentiert ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann: „Mit dem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird sichergestellt, dass Eltern nicht mehr länger vom guten Willen der Arbeitgeber abhängig sind. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich bezahlt gemacht!“

Rückfragen & Kontakt:

Pressesprecher Stv. der Bundesministerin
Caroline Göschl, BA BA
caroline.goeschl@bmafj.gv.at

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