Aschbacher: Arbeitsrechtliche Klarheit für Kroatien-Rückkehrer

Das aktualisierte Handbuch „COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung“ ist online

Wien (OTS) Seit Mitternacht gilt für Kroatien eine Reisewarnung. Damit gibt es auch Beschränkungen bei der Wiedereinreise nach Österreich. Heimgekehrte Urlauber müssen entweder ein maximal 78 Stunden altes negatives SARS-COV-2 Gesundheitszeugnis vorlegen oder sich für zehn Tage in Heimquarantäne begeben und binnen 48 Stunden nach Antritt der Quarantäne einen Test veranlassen.

„Eine Änderung der Einreisebestimmungen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, dass es arbeitsrechtliche Klarheit gibt, besonders für Kroatien-Rückkehrer und alle Heimkehrer aus einer Region oder aus einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6“, betont Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Das Handbuch „COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung“ wurde entsprechend aktualisiert und steht auf der Webseite des Ministeriums unter www.bmafj.gv.at zur Verfügung. Hier werden alle arbeitsrechtlichen Fragen zum Urlaub, insbesondere zum Urlaub im Ausland beantwortet.

Arbeitsrechtlich stellt sich für viele die Frage, was passiert, wenn man aufgrund der Einreisebeschränkungen die Arbeit nicht rechtzeitig antreten kann.

  • Ist das der Fall, besteht für die Zeit der Heimquarantäne kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Um eine längere Heimquarantäne zu umgehen, empfehlen wir, sich so schnell wie möglich testen zu lassen.

„Heuer ist ein Ausnahme-Sommer, den wir uns anders wünschen. Umso wichtiger ist es, sich schon vor der Reise über die Situation im Urlaubsland und mögliche Reisebeschränkungen zu informieren und die Hygienevorschriften einzuhalten, um gesund und erholt zurückzukehren“, so Aschbacher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
presse@bmafj.gv.at

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