ATIB ad VfGH-Entscheidung: Schwerer Schlag für das muslimische Leben in Österreich

Wien (OTS) ATIB ad VfGH-Entscheidung: Schwerer Schlag für das muslimische Leben in Österreich

VfGH erkennt Einschränkung der Religionsfreiheit durch das Islamgesetz, sieht es aber nicht als verfassungswidrig an.

„Ich hatte große Hoffnungen, dass unser VfGH die diskriminierende Regelung der zufolge lediglich österreichische Muslime einem abstrakten Auslandsfinanzierungsverbot unterliegen, aufheben würde. Doch auch wenn das Gericht die Einschränkung der Religionsfreiheit erkennt, ziehen die RichterInnen keine entsprechenden Konsequenzen daraus“, so ATIB-Vorsitzender Fatih Yilmaz.

ATIB ist die größte Kultusgemeinde innerhalb der Islamischen Glaubensgmeinschaft mit über 65 Moscheegemeinden. Die Gewährleistung des religiösen Lebens wird mittels top-ausgebildeter Fachkräfte, also Imamen, aus der Türkei bewerkstelligt. Doch leider verhindert das Verbot der Auslandsfinanzierung, dass wir als ATIB den Muslimen die bestmögliche religiöse Betreuung ermöglichen. Mit dem heutigen Entscheid wird der akute Imame-Mangel leider zementiert.

Wir haben als ATIB – gemeinsam mit unserem IGGÖ-Präsidenten Herrn Vural – nun die schwere Aufgabe, quasi von heute auf morgen, die religiöse Betreuung der Muslime auf komplett neue Beine zu stellen. Doch wir werden die Muslime nicht im Stich lassen und eine nachhaltige Lösung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten finden„, so ATIB-Vorsitzender Yilmaz abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

ATIB Union
presse@atib.at
www.atib.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen