Atom-Subventionen Paks II – Warum die Nichtigkeitsklage der Republik Österreich notwendig ist

GLOBAL 2000, Greenpeace und MEP Jávor stellen beihilfenrechtliche, vergaberechtliche und europarechtliche Gründe für Klage gegen ungarisches Atom-Projekt vor

Wien (OTS) -

Heute hat die jetzige österreichische Bundesregierung ihren Klagswillen gegen das ungarische Atomprojekt Paks II endgültig öffentlich gemacht. Am 1. Dezember 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Beihilfen-Entscheidung zum Projekt im Amtsblatt der EU, die Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage läuft am 25. Februar ab.

GLOBAL 2000, Greenpeace sowie der Vizevorsitzende des Umweltausschusses im Europaparlament stellten bei einer Pressekonferenz in Wien die Gründe vor, warum die Klage der Republik Österreich notwendig ist und welche Auswirkungen der Erfolg dieses Rechtsschrittes hätte, den nur Mitgliedsstaaten und nicht die Zivilgesellschaft setzen kann.

„Die Genehmigung der Beihilfe durch die Europäischen Kommission ist EU-rechtswidrig“, so Benedek Jávor, Vizevorsitzender des Umweltausschusses im Europaparlament. „Der Energie-Binnenmarkt kann nicht funktionieren, wenn ein gesamter Sektor – die Atomindustrie – von seinen Regeln ausgenommen wird. Die Klage betrifft einen Präzedenzfall. Atomkraft ist nicht wettbewerbsfähig, und falls das AKW Paks II gebaut wird, wird es zu schweren Marktverzerrungen kommen.“

Nur durch komplexe staatliche Subventionen oder Direktinvestitionen sind AKW-Neubauten weltweit noch möglich; dies widerspricht jedoch dem Wettbewerbsrecht der EU, wie die Republik Österreich auch im Falle des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point argumentierte und deswegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagte.

Beihilfenrechtliche, vergaberechtliche und europarechtliche Ansatzpunkte für Nichtigkeitsklage

Im Falle Paks II gibt es mehrere rechtliche Ansatzpunkte, warum der Bauvertrag und seine Vergabe eindeutig rechtswidrig sind.

„Beihilfenrechtlich ist fraglich, ob die von Ungarn angenommenen hohen Strompreise sich in der Zukunft tatsächlich realisieren lassen oder ob laufende Betriebsbeihilfen notwendig würden. Vergaberechtlich ist die Vergabe des 12,5-Milliarden-Euro-Projekts ohne Ausschreibung an den russischen Reaktorbauer ROSATOM fraglich, auch die Argumentation der Kommission der ‚technischen Exklusivität‘ – nur ROSATOM können hier einen Reaktor bauen – ist schwach und rechtlich kaum haltbar“, so Dr. Reinhard Uhrig, Anti-Atom-Sprecher von GLOBAL 2000. „Aber insbesondere die europarechtliche Begründung der Zulässigkeit ist katastrophal falsch und von großer Tragweite: die Kommission prüfte den Subventions-Fall Paks II nach dem Wettbewerbsrecht der EU unter dem EU-Vertrag von Lissabon – und entschied die Förderwürdigkeit von Atomkraft auf Basis des separaten EURATOM-Vertrags, der nicht Teil des EU-Vertrags ist.“

Die Umweltschützer warnen, dass im Falle der Zulässigkeit dieser Argumentation jedes Atom-Neubauprojekt vom tschechischen Dukovany 5 bis zum slowakischen Bohunice 5, bulgarischen Belene oder der rumänischen Cernovoda-Erweiterung förderwürdig durch die SteuerzahlerInnen wäre. „Diese Argumentation gilt es, mit den besten AnwältInnen und unter Bildung von internationalen Allianzen zu bekämpfen“, so Uhrig.

Bildmaterial finden Sie ab 11.30 Uhr unter http://bit.ly/2n08IzT    
Dieses steht unter Angabe der Photo Credits zur einmaligen Nutzung kostenlos zur Verfügung
(©Mitja Kobal / Greenpeace)

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Reinhard Uhrig, Anti-Atom-Sprecher GLOBAL 2000, reinhard.uhrig@global2000.at, +43 (0) 699 14 2000 18

Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher
michael.lachsteiner@global2000.at +43 (0) 699 14 2000 20

Benedek Jávor, stellvertretender Vorsitzender ENVI Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament (Zita Herman zita.herman@europarl.europa.eu 0032471334858)

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