Auch Tausende Lehrlinge wären vom 12-Stunden-Tag betroffen

ÖGJ-Hofer: „Wenn Lehrlinge jetzt schon verbotenerweise Überstunden machen müssen, können wir uns ausrechnen, wie es ausschaut, wenn sie freiwillig welche machen sollen!“

Wien (OTS) „Die geplante Änderung im Arbeitszeitrecht wird in Zukunft auch rund 40.000 Lehrlinge treffen“, macht Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) aufmerksam. „Für jugendliche Lehrlinge gibt es zwar ein spezielles Schutzgesetz, das gilt aber nicht für Lehrlinge ab 18 Jahren. Für diese gilt wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen auch das Arbeitszeitgesetz.“ Sollte die Gesetzesänderung wie geplant mit 1.1.2019 in Kraft treten, werden Lehrlinge über 18 Jahre von allen Änderungen (12-Stunden-Tag bzw. 60-Stunden-Woche), die der Initiativantrag vorsieht, betroffen sein.

Jetzt schon nicht freiwillige Überstunden

„Eigentlich sollten Lehrlinge überhaupt keine Überstunden machen müssen. Schließlich absolvieren sie eine Berufsausbildung. Denn was soll in der neunten, zehnten oder irgendeiner Überstunde gelernt werden, was nicht auch in der normalen Ausbildungszeit beigebracht werden kann. Aus pädagogischem Standpunkt betrachtet, wird nach der achten Stunde kein Lernertrag mehr erzielt“, stellt die ÖGJ-Vorsitzende klar. „Wir wissen aus unserem Lehrlingsmonitor, dass bereits jetzt viele Lehrlinge unfreiwillig Überstunden absolvieren müssen und viele dafür nicht einmal entlohnt werden. Dass für Jugendliche und Lehrlinge unter 18 Jahren Überstunden verboten sind, ändert auch jetzt schon nichts daran, dass sie trotzdem zu Überstunden herangezogen werden.“

Lehrlinge nicht als billige Arbeitskräfte ausnutzen

Für die Berechnung der Überstunden muss bei Lehrlingen über 18 nur der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn oder das niedrigste Angestelltengehalt herangezogen werden. „Dadurch alleine besteht die Gefahr, dass Lehrlinge vermehrt zu Überstunden verpflichtet und als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden, die sich die Betriebe auch noch fördern lassen können“, ist Hofer empört. Der Lehrlingsmonitor 2017/2018 zeigt, dass im Tourismus 68 Prozent der Lehrlinge Überstunden leisten müssen, 29 Prozent davon unfreiwillig. Für über-18jährige Lehrlinge in der Gastronomie kommt hinzu, dass die Ruhezeit auf 8 Stunden gekürzt werden kann. „Ist das dann noch Ausbildung oder Ausbeutung pur?“, fragt sich Hofer. „Wenn Lehrlinge jetzt schon verbotenerweise Überstunden machen müssen, können wir uns ausrechnen, wie es ausschaut, wenn sie freiwillig welche machen sollen!“

Hintergrund

Die Hauptaufgabe einer Lehrlingsausbildung ist, einen Beruf zu erlernen und die dafür notwendigen Kompetenzen vom Betrieb bzw. Ausbilder oder Ausbilderin vermittelt zu bekommen. Daher ist ein Lehrverhältnis auch als Ausbildungsverhältnis zu qualifizieren. Alle Betriebe erhalten daher für die Ausbildung von Lehrlingen auch mindestens die sogenannte Basisförderung. Für jugendliche Lehrlinge sind laut Kinder und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) Überstunden verboten. Lehrlinge ab 18 dürfen laut dem neuen Gesetz dann auch bis zu 20 Überstunden in der Woche absolvieren. Diese müssen mit dem im Betrieb geringsten Facharbeiterlohn oder Angestelltengehalt bezahlt werden.

Infos zum Lehrlingsmonitor auf www.lehrlingsmonitor.at

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Mag.a Barbara Kasper
Tel.: 0664 6145221
barbara.kasper@oegb.at
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