AUF/FPÖ-Herbert: „Unfassbare Entgleisung eines FSG-Polizeigewerkschafters und Personalvertreters“ | Freiheitlicher Parlamentsklub

Wien (OTS) „Die Veröffentlichung eines Videos auf Facebook durch den Wiener SPÖ-Politiker Josef Sbrizzai, in dem Innenminister Herbert Kickl mit einem der größten Massenmörder der Geschichte, nämlich Adolf Hitler, verglichen wird, ist schon für sich alleine eine unfassbare politische Entgleisung. Wenn es sich dabei aber auch noch um einen Polizisten handelt, der als FSG-Gewerkschafter und Personalvertreter sich der rechtlichen Konsequenzen seiner unfassbaren Handlung klar bewusst gewesen sein muss und offensichtlich diesen Beitrag als gezielte politische Provokation verbreitet hat, dann ist das ungeheuerlich und eine unglaubliche dienstrechtliche Verfehlung eines Polizeibediensteten“, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF und Vorsitzende-Stellvertreter des Fachausschusses für das Öffentliche Sicherheitswesen bei der Landespolizeidirektion Wien, NAbg. Werner Herbert, fest.

„Gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz ist ein (Polizei-)Beamter verpflichtet, nicht nur unparteiisch seine dienstlichen Aufgaben zu besorgen, sondern auch in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Mit der Veröffentlichung des gegenständlichen Videos in einem sozialen Medium samt dem damit verbunden hohen Verbreitungspotential hat Kollege Sbrizzai – ungeachtet der persönlichen Diffamierung seines ranghöchsten Vorgesetzten – jedenfalls gegen diese Rechtsnorm verstoßen. Darüber hinaus hat er sich mit seinem untragbaren Verhalten auch als Mitglied im höchsten Personalvertretungsorgan bei der Landespolizeidirektion Wien disqualifiziert und das Standesansehen dieser wichtigen dienstlichen Institution schwer geschädigt.“

„Ungeachtet dessen wird der gegenständliche Vorfall auch disziplinär zu prüfen sein. Es kann nicht sein, das ‚kleine‘ Polizisten wegen mitunter geringsten dienstrechtlichen Verfehlungen disziplinär belangt werden, während man bei dieser schweren Dienstpflichtverletzung, bei der nicht nur die Person des Innenministers persönlich angegriffen, sondern auch das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit schwer geschädigt wurde, vielleicht sanktionslos zur Tagesordnung übergeht“, so Herbert.

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