Aufhebung der letzten Mindestsicherungsnovelle in Niederösterreich steht bevor

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich beantragt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der letzten Mindestsicherungs-Novelle - Diakonie zeigt sich erfreut

St.Pölten/Wien (OTS) - "Wir freuen uns, dass das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der Deckelung (§ 11 b NÖ Mindestsicherungsgesetz) und Mindeststandards Integration (§ 11 a NÖ Mindestsicherungsgesetz) beantragt hat", zeigt sich die Diakonie erfreut. 

Seit Anfang der Woche haben viele KlientInnen mit Schreiben des Landesverwaltungsgerichts die Beratungsstelle der Diakonie aufgesucht. Aus diesen Schreiben geht hervor, dass auch das Landesverwaltungsgericht die letzte Novelle des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes als mit der Verfassung unvereinbar ansieht.

Als Menschenrechtsorganisation hat sich die Diakonie von Anfang an verpflichtet gefühlt, nicht nur die Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeiten der Mindestsicherungsnovelle aufzuzeigen, sondern auch die Betroffenen bei rechtlichen Schritten zu unterstützen. „Existenzsicherung ist ein Menschenrecht und Armut kein Schicksal. Mit dem Antrag auf Aufhebung der zentralen Novellenbestimmungen sehen wir uns nun von gerichtlicher Seite bestätigt“, sieht sich die Diakonie bestärkt.

Die Details

Die zentralen, nun angefochtenen Bestimmungen der letzten Novelle sind die so genannte Deckelungn(§ 11b NÖ MSG)  und die Mindestsicherungsstandards Integration (§ 11a NÖ MSG). Die Deckelung legt im Wesentlichen fest, dass pro Haushalt - unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen - nicht mehr als €1.500,-- an Mindestsicherungsleistungen zugänglich sind. Die so genannten Mindestsicherungsstandards Integration sehen wiederum für all diejenigen niedrigere Richtsätze vor, die in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft waren. Für Einzelpersonen bedeutet das €422,50 pro Monat an Lebensunterhalt. Zum Vergleich: Die Armutsschwelle liegt derzeit bei € 1.185/Monat und Person.

„Wir haben in den letzten Monaten immer wieder betont, dass das Inkrafttreten der - nunmehr als verfassungswidrig eingestuften - Novelle des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes für die Betroffenen existenzgefährdete Einschnitte bedeutet. Diese liegen oft sogar über 50 Prozent," erklärt Petra Sussner, Sozialrechtsexpertin der Diakonie.

„Nicht nur die Einschnitte selbst, sondern auch die Diskriminierungen in der Novelle sind als verfassungsrechtlich problematisch zu qualifizieren: Sie benachteiligen Flüchtlinge gezielt, treffen im Ergebnis aber uns alle wenn wir in eine Notlage geraten," so Sussner.

„Im Sinne des Rechtsstaates freuen wir uns über den aktuellen Schritt des Landesverwaltungsgerichts und hoffen nun auf baldige Bereinigung der verfassungrechtswidrigen Situation durch das Höchstgericht", so die Diakonie abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Diakonie Österreich
Margit Kubala
Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 409 8001 - 15
margit.kubala@diakonie.at
Web: www.diakonie.at

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