Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Gesetz, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird, das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wiener Jagdgesetz) geändert werden
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt in den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 12. Juni 2020 bis 10. Juli 2020 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzesentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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01 4000-81081
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