Aufruf der WKÖ-Bundessparte Handel: Zeit nutzen und Zutrittstests überdenken!

WKÖ-Handelsobmann Trefelik fordert Änderung der Covid-Maßnahmengesetz-Novelle – Covid-19-Zutrittstests für den Handel sollten gestrichen werden

Wien (OTS) „Nutzen wir die Zeit, um die Zutrittstests für den Handel nochmals zu überdenken“, appelliert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), an die Politik. Aktuell verzögert sich der Beschluss der Novelle zum Covid-Maßnahmengesetz wegen der Erkrankung mehrerer Bundesräte. Diese Novelle wäre die Grundlage dafür, dass künftig Kundinnen und Kunden von Handelsgeschäften einen negativen Covid-19-Test vorweisen müssen. Ausnahmen gäbe es für Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken.

Spartenobmann Trefelik weist abermals darauf hin, dass nach der aktuellen Datenlage Infektionen so gut wie nie im Handel stattfinden. Somit fehlt die sachliche Basis für die Einschränkungen, da sich die 20-Quadratmeter-Regel und die Maskenpflicht in der Praxis bewährt haben. Ein weiteres Gegenargument: Zutrittstests können im Handel nicht so funktionieren wie in anderen Branchen. Denn es wäre es für die Angestellten kaum möglich, alle Kunden zu kontrollieren.

Noch ein Punkt, der gegen Zutrittstests für Handelsgeschäfte spricht: Die Besucherfrequenz ist natürlich in manchen Bereichen des Handels viel höher als in anderen Branchen. „Dafür verweilen die Kundinnen und Kunden auch viel kürzer im Geschäft, was wiederum eine Ansteckung zusätzlich unwahrscheinlicher macht“, so Trefelik. Die Betriebe, die sich nach den bisherigen massiven Umsatzeinbrüchen ohnedies in einer extrem schwierigen Situation befinden, würden durch die geplante Novelle abermals benachteiligt. Eine Testpflicht ist für Konsumentinnen und Konsumenten nämlich eine Hürde, welche die so wichtigen Spontankäufe in der Praxis so gut wie unterbindet. (PWK158/sei)

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