Aus aktuellem Anlass: Psychische Gewalt wird oft nicht als solche identifiziert

Die Österreichischen Kinderschutzzentren zeigen auf: Familiäre Gewalt wird in Verhandlungen immer wieder verharmlost. Psychische Gewalt nicht erkannt.

Die Österreichischen Kinderschutzzentren nehmen den gegenständlichen Fall zum Anlass, um auf grundsätzliche Probleme bei der gerichtlichen Verhandlung familiärer Gewalt hinzuweisen: Trotz vieler Fortschritte in den letzten beiden Jahrzehnten, müssen Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche durch Gerichtsverfahren in Strafsachen (Gewaltdelikte) begleiten, immer wieder feststellen, dass, obwohl gesetzlich als strafbar verankert, psychische Gewalt also solche nicht identifiziert wird. Auch wenn sie durch Sachverständige beschrieben und bestätigt wird.

Dr.in Adele Lassenberger, Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren erklärt: „Psychische Gewalt ist immer Beziehungsgewalt. Je näher das Opfer dem Täter steht bzw. je abhängiger es von ihm ist, desto fataler sind die Auswirkungen. Denn psychische Gewalt zielt auf die Beschädigung des Selbstwerts und damit der Persönlichkeitsentwicklung.

Das macht es für die Betroffenen so leidvoll und für Außenstehende so unfassbar“. Um psychische Gewalt identifizieren zu können, helfen keine Checklisten, vielmehr muss das Beziehungsgeschehen und die Familiendynamik verstanden werden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die „Diagnose“ Rosenkrieg zu der irrtümlichen Annahme führt, dass ein solcher das Vorliegen von Gewalterfahrungen ausschließt. Es gibt Rosenkriege mit und ohne Verletzungen der persönlichen, körperlichen und sexuellen Integrität und es gibt Gewalt in Beziehungen, körperlicher und seelischer Art, mit und ohne Rosenkrieg.

„Bei Urteilen in Fällen von Gewaltdelikten im sozialen Nahraum der Familie geht es immer auch darum, ob betroffene Heranwachsende die Erfahrung machen können, dass sie staatlichen Institutionen trauen können, dann und vor allem dann, wenn sie die Erfahrung von Schutz und Sicherheit in der Familie nicht machen konnten“, meint Lassenberger.

Die Auswirkungen und auch Reaktionen von Betroffenen von Traumata sind für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar. Die Österreichischen Kinderschutzzentren betonen einmal mehr, dass es für Fälle, wie den eben verhandelten, auf Traumafolgen spezialisierte GutachterInnen braucht, aber dringend auch RichterInnen, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen bzw. sich weiterbilden. 

Rückfragen & Kontakt:

DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
0043 660 181 78 41
www.oe-kinderschutzzentren.at

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