Aus für Marktmissbrauch: Belgien und Schweden verbieten Bestpreisklausel | ÖHV

Booking.com & Co. in Schranken gewiesen, wichtiger Sieg für Hotels und Verbraucher.

Wien (OTS) - „Das ist ein weiterer wichtiger Sieg für die europäische Hotellerie und die Verbraucher“, freut sich Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), über das Verbot der wettbewerbsverzerrenden Ratenparität in Belgien und Schweden. Während das belgische Königreich den Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens wählte und der Klausel per Gesetz den Riegel vorschiebt, unterbindet Schweden die Marktverzerrung mittels Urteil vom Gerichtshof für Patente und Märkte. Mit den beiden neuen Entscheidungen ist mittlerweile die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes, gemessen an Nächtigungen, frei von Wettbewerbsbeschränkungen.  

Direktbuchung: Win-win für Hotel und Gast

„Österreich hat in diesem Prozess neben Frankreich und Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen und den Stein ins Rollen gebracht. Die positiven Effekte für Betriebe und Verbraucher waren schnell merkbar“, verweist Gratzer auf die steigende Bedeutung der Direktbuchung. Das bestätigt auch eine aktuelle Studie der ÖHV gemeinsam mit Deloitte: Für rund 60 % der Betriebe wird die direkte Buchung über Website, Email oder Telefon immer wichtiger. „Das ist eine klassische Win-win-Situation. Der Unternehmer hat die Freiheit seine Produkte und Preise so zu gestalten wie er es für richtig hält während der Gast garantiert den besten Preis bekommt.“ 

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