Ausbildungskosten verlangt: AK Tirol verhalf Bauarbeiter zu 1.400 Euro

Arbeitgeber wollte Kosten für Sprengbefugtenausbildung zurück

Innsbruck (OTS) - Immer wieder fordern Arbeitgeber bei Wechsel des Arbeitsplatzes Ausbildungskosten von Mitarbeitern zurück. Doch nicht immer zu Recht. Das zeigt ein Fall der Arbeiterkammer TiroI.

Der Bauarbeiter einer Tiroler Firma war nicht mehr ganz so zufrieden mit seiner Arbeitsstelle. Er bekam ein besseres Jobangebot und kündigte. Als er seine Endabrechnung erhielt, staunte er nicht schlecht. Da waren doch glatt 1.400 Euro für die Kosten seiner absolvierten und vom Arbeitgeber finanzierten Sprengbefugtenausbildung abgezogen.

Das wollte der Bauarbeiter so nicht akzeptieren und suchte Rat bei der AK Tirol. Und das war auch gut so. Der Arbeitgeber musste die 1.400 Euro wieder an seinen früheren Mitarbeiter zurückbezahlen. Denn Ausbildungskosten dürfen vom Arbeitgeber nur dann zurückverlangt werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Und das war nicht der Fall. Der Bauarbeiter war froh um die professionelle Hilfe der AK Juristen.

Rückforderung von Ausbildungskosten: Das gilt

Immer wieder kommt es bei Arbeitsplatzwechsel zu derartigen Rückforderungen von Ausbildungskosten. Die AK Arbeitsrechtsexperten stellen jedoch klar: Das muss zwingend schriftlich vereinbart sein. Seit dem Jahr 2016 gibt es bei neu abgeschlossenen Rückersatzvereinbarungen außerdem rechtliche Verbesserungen. Hat der Arbeitgeber eine Ausbildung finanziert, kann er die Kosten nur noch vier Jahre lang zurückfordern. Neu ist auch, dass die Summe Monat für Monat niedriger wird. Bisher war es zulässig, ein volles Jahr verstreichen zu lassen, bevor eine Minderung eintrat.

Bleibt zu hoffen, dass es mit den neuen Regelungen für den Arbeitgeber nicht mehr so leicht ist, Beschäftigte unter Druck zu setzen, die den Arbeitgeber wechseln wollen.

Hotline Arbeitsrecht: Bei Fragen zu allen arbeitsrechtlichen Themen stehen die AK Juristen den Tiroler Mitgliedern unter der kostenlose Hotline 0800/22 55 22 -1414 zur Verfügung.

Rückfragen & Kontakt:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dr. Elmar Schiffkorn
0512/5340 - 1280
elmar.schiffkorn@ak-tirol.com

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen