Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein aufgrund britischer Virusmutation mit weiteren Mutationsmerkmalen

Testpflicht gilt von 31.03.2021, 0 Uhr bis 14.04.2021, 24 Uhr – auf Wunsch des Gesundheitsministeriums auch Ausreisetestpflicht für Nordtirol im selben Zeitraum

Innsbruck (OTS) In enger Abstimmung zwischen der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol, dem Gesundheitsministerium und der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit in Wien wird aufgrund des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) ab Mittwoch, 31.03.2021, 0 Uhr, bis Mittwoch, 14.04.2021, 24 Uhr, eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein umgesetzt. Der Start Mittwoch wird deshalb gewählt, um bis dahin noch vermehrt Testkapazitäten im Bezirk ausbauen zu können. Zum bisherigen bereits bestehenden Testangebot werden weitere Teststationen im Bezirk Kufstein zusätzlich eingerichtet, bei diesen die Bevölkerung einen PCR-Gurgeltest machen kann (sobald die Orte und Öffnungszeiten feststehen, wird dazu nochmals gesondert kommuniziert). Damit wird die bereits bestehende Maßnahme für den Bezirk Schwaz auf Vorschlag der Gesundheitsbehörde in Kufstein auch auf den Bezirk Kufstein ausgedehnt. Nachdem die südafrikanische Variante von den Tiroler Gesundheitsbehörden aufgrund der gesetzten sehr strengen Maßnahmen erfolgreich zurückgedrängt werden konnte, setzt sich in Tirol wie in anderen Teilen Österreichs und Europas zusehends die britische Virusmutation durch. In aktuell 216 Fällen weisen positive Proben dieser britischen Variante weitere Mutationsmerkmale, den so genannten E484K-Zusatz, auf. Diese spezielle Form ist laut AGES bereits in der Vergangenheit in anderen Teilen Österreichs jedoch nur vereinzelt aufgetaucht. Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wird als Vorsichtsmaßnahme im selben Zeitraum (31.03.2021 bis inkl. 14.04.2021) eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol exklusive Osttirol umgesetzt, die stichprobenartig kontrolliert wird. Bei allen Testpflichten gilt als Nachweis ein negativer PCR- oder Antigen-Test.

Seitens der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit wird derzeit gerade medizinisch abgeklärt, wie die Eigenschaften dieses britischen Virentyps unser epidemiologisches Geschehen beeinflussen. So ist es entscheidend, welche Auswirkungen dieser Virentypus auf die Schutzwirkung der Covid-Impfung hat. Nach Abstimmung mit dem Bund setzt das Land Tirol daher folgende Maßnahmen: Analog der derzeit aufrechten Testverpflichtung für den Bezirk Schwaz (aktuell gültige Ausreisetestpflicht bis inklusive 1. April 2021) wird auch für den Bezirk Kufstein eine Ausreisetestpflicht eingeführt. Die Testpflicht fußt auf einer Verordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde BH Kufstein, die Bezirkshauptmannschaft hat dazu bereits alle vorbereitenden Maßnahmen getroffen. Die Testpflicht im Bezirk Kufstein beginnt mit Mittwoch 31.03.2021, 0 Uhr, und gilt bis inklusive Mittwoch, 14.04.2021, 24 Uhr. Darüber hinaus werden in Tirol wie in den letzten Wochen weiterhin bei Auftreten von Clustern in Gemeinden strenge lokale Maßnahmen (Testpflicht bei Überschreiten der Gemeindegrenze) in Verbindung mit einem Testangebot in den betroffenen Gemeinden umgesetzt. Im Bezirk Kufstein wird seitens der Gesundheitsbehörde zudem an ausgewählten öffentlichen Plätzen eine FFP2-Maskenpflicht verordnet. Vom Gesundheitsministerium wurde darüber hinaus – wie erwähnt – eine Ausreisetestpflicht aus Nordtirol gewünscht, die im selben Zeitraum umgesetzt wird.

„Wir beobachten die Situation besonders genau und legen vorsorglich besonders strenge Maßstäbe an, um diesen Coronavirus-Typus bestmöglich einzudämmen. Deshalb setzen wir nun auch die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein sowie für Nordtirol um. Zudem wird die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing auch in diesen Fällen angewandt“, informiert der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli. Dadurch konnte etwa bereits die südafrikanische Virusmutation in Tirol von 193 Fällen auf derzeit 25 Fälle reduziert und unter Kontrolle gebracht werden. „Wir brauchen aber auch die aktive Mithilfe der Bevölkerung und ersuchen die Tirolerinnen und Tiroler eindringlich, sich nach wie vor regelmäßig testen zu lassen, Abstände einzuhalten, FFP2-Maske zu tragen, die Hygienevorschriften einzuhalten und keine großen Treffen im privaten Rahmen abzuhalten“, so Rizzoli. Derzeit verzeichnen die Gesundheitsbehörden 216 aktiv positive Fälle der britischen Virusmutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (E484K) in Tirol, rund drei Viertel davon im Bezirk Schwaz (103 Fälle) und im Bezirk Kufstein (54 Fälle). Von den derzeit 28 intensivmedizinisch betreuten Covid-PatientInnen in Tirols Spitälern weist nach bisherigem Kenntnisstand eine Person diese spezielle Virusmutation auf.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Florian Kurzthaler
Telefon 0043 676 88 508 1900
E-Mail florian.kurzthaler@tirol.gv.at

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