AUVA: Richtiges Verhalten bei Gewitter kann Leben retten

In den kommenden Tagen werden starke Gewitter erwartet - Die AUVA gibt Tipps, was Sie bei einem Gewitter tun oder unterlassen sollten

Wien (OTS) - Ein Blitzschlag verursacht meist schwere Verletzungen und verläuft im schlimmsten Fall tödlich. „Hört man den Donner, ist es Zeit, den Aufenthalt im Freien zu meiden und einen geschützten Bereich aufzusuchen“, rät AUVA-Experte Dr. Christian Troger. „Vergehen zwischen Blitz und Donner weniger als zehn Sekunden, besteht bereits die unmittelbare Gefahr eines Blitzeinschlags. Nach dem letzten Donner sollte man weitere 30 Minuten abwarten, bevor man seinen sicheren Unterschlupf verlässt.“

Wo schützt man sich vor einem Blitzschlag?

Den besten Schutz vor Blitzschlag bieten Gebäude mit Blitzschutzanlage, Fahrzeuge mit Ganzmetallkarosserien und Tunnelanlagen. Bei offenen Unterständen besteht hingegen die Gefahr von Seitenblitzen. Dringend abzuraten ist auch von einem Aufenthalt in Zelten (insbesondere kleinere Campingzelte).

In Gebäuden ohne Blitzschutzanlage findet man bedingten Schutz. Hier ist es wichtig, den Kontakt mit allen metallenen Leitern (elektrische Anlage, Telefonleitung, Gas-, Heizungs- und Wasseranlage) zu meiden und Fenster und Türen zu schließen. Mobiltelefone können auch bei Gewitter gefahrlos benutzt werden, nicht geschützte Festnetztelefone sollte man jedoch nur im Notfall benutzten. Bei teilweise offenen Gebäuden (z.B. Unterstände aus Metall) in der Mitte des Raumes mit geschlossenen Füßen in die Hocke gehen, möglichst weit weg von allen Wänden.

Im Freien gibt es keine sicheren Aufenthaltsorte, sondern nur Orte mit geringerer Gefährdung. Bei einem herannahenden Gewitter sind daher selbstverständlich auch Arbeiten im Freien, speziell auf erhöhten Standorten wie z.B. dem Dach, unverzüglich einzustellen.

Zu den Orten mit geringer Gefährdung zählen:

  • Tiefe Mulden, Hohlwege, Höhlen u.ä.
  • Das Innere eines Waldes, wenn von den umgebenden Bäumen im Optimalfall mehr als zehn Meter Abstand gehalten werden kann. Das Sprichwort „Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen“ ist statistisch nicht erwiesen.
  • Die Nähe von hohen Objekten (allerdings mindestens einen, oder besser drei Meter Abstand von allen Teilen des Objekts halten).
  • Der Bereich unter großen Brücken und der Bereich unter den Seilen von Seilbahnen, Liften und auch Stromleitungen (mindestens ein oder besser drei Meter Abstand zum nächsten Mast).


Besonders gefährliche Orte

Wasser (Schwimmbecken, Gewässer), im Gelände höher gelegene Punkte (Berggipfel) oder Klettersteige zählen zu den besonders gefährlichen Orten, diese sollten daher im Fall eines Gewitters sofort verlassen werden. Bei Menschenansammlungen im freien Gelände, also auch auf nicht geschützen Sportplätzen, sollte man ebenso rasch einen geschützten Bereich aufsuchen.

Wenn ein Gewitter trotz aller Vorsichtsmaßnahmen überraschend kommt und kein sicherer Aufenthaltsort mehr erreicht werden kann, hilft es folgendes zu beachten, um die Gefahr eines Blitzschlages auf ebenem Gelände zu reduzieren:

  • Mindestens einen oder besser drei Meter Abstand von anderen Personen halten, keinesfalls einander berühren;
  • mit geschlossenen Füßen in Hockstellung gehen – nicht flach auf den Boden legen,
  • keine Gegenstände tragen, die über den Körper hinaus ragen (z. B. Regenschirme),
  • von Bäumen und Ästen einen Abstand von zirka zehn Metern einhalten.


Nach einem Blitzunfall: Erste Hilfe leisten

Bei einem Blitzunfall müssen als erstes Bewusstsein sowie Atmung und Kreislauf der vom Blitz getroffenen Person überprüft werden. Achtung! Ein lebensbedrohender Zustand kann auch bestehen, wenn keine äußeren Verletzungen erkennbar sind – Störungen des Herzkreislaufapparates treten manchmal zeitverzögert auf. Daher sollte auch ohne sichtbare Verletzungen bei einem Blitzschlag ärztliche Hilfe aufgesucht werden.

Bei Bewusstlosigkeit die Rettung rufen, die Person in stabile Seitenlage bringen und jede Minute eine Herz-Kreislauf-Kontrolle durchführen. Ein Herz-Kreislaufstillstand kann bei Blitzopfern auch bei scheinbarer Stabilität plötzlich auftreten.

Bei Atem-Kreislauf-Stillstand sofort die Rettung alarmieren und mit Herzdruckmassage (30 x) und Beatmung (2 x) beginnen, bis die Rettung eingetroffen ist. Wenn ein halbautomatischer Defibrillator zur Verfügung steht, sollte dieser möglichst rasch zum Einsatz gebracht werden. Am häufigsten kommt es übrigens zu Beginn oder am Ende eines Gewitters zu Verletzungen durch Blitzschlag, weil hier die Gefahr oft unterschätzt und daher der schützende Bereich zu spät aufgesucht oder zu früh verlassen wird.

Über die AUVA: 

Bei der AUVA sind über 4,9 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Prävention ist die Kernaufgabe der AUVA, denn Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern. 

Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 367.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon mehr als 40.000 stationär.

Video: Die AUVA in zwei Minuten

Rückfragen & Kontakt:

Rückfragehinweis:
AUVA-Hauptstelle
Mag. Sonja Rosenberger
Tel: +43 5 93 93-22911
Mobil: +43 676 833 95 1818
Email: sonja.rosenberger@auva.at
www.auva.at/presse

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