Aviso PK Oekostromgesetz – 180 Mio € Schaden? Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Oekostromerzeuger brauchen Rechtssicherheit. Ist die Nachfolgetarifregelung für Biogasanlagen gesetzeskonform umgesetzt worden?

Wien/London (OTS) Werden für Biogasanlagen in den nächsten 3 Jahren ca. 180 Mio Euro rechtlich gedeckt ausgezahlt oder wurde das Gesetz seitens der OEMAG womöglich nicht korrekt umgesetzt?

Nach der versuchten, und dann handwerklich missglückten Umsetzung der Nachfolgetarifregelung für feste Biomasse steht morgen im Nationalrat der Beschluss eines diesbezüglichen Grundsatzgesetzes auf der Tagesordnung. Dies obwohl EU rechtliche Vorgaben eine Weiterförderung womöglich untersagen.

Diese Vorgangsweise erlaubt Wirtschaftsbetrieben keine seriöse wirtschaftlich fundierte Betriebsweise.

Im Biogasbereich wurden 2017 die notleidenden Betriebe durch Ihre wirtschaftliche Zwangslage in abenteuerliche Experimente getrieben.

Ein Teil der Biogasanlagen wurde schlicht und einfach aus dem Markt gedrängt. Sie waren nicht bereit unter diesen fragwürdigen Voraussetzungen Ihren Betrieb nach Jahren der Duldung von Hinhaltetaktik weiter zu führen und Ihre Existenz weiterhin zu riskieren.

Im Bereich der festen Biomasse droht nun eine ähnliche Situation!

Das Grundproblem der bestehenden Biomasseverstromungsanlagen liegt in der Nichteinhaltung der Tariffestlegungsvorgaben welche im ÖSG 2002 gesetzlich fest gelegt wurden.

An der wirtschaftlichen Misere für die Betriebe ändert die Weiterführung wenig, das rechtliche Risiko ist unabwägbar. In einer Notlage kann man aber nicht wählerisch sein!

Für die Stromkonsumenten wohl ein gewagtes und teures Spiel.

Die Umsetzung der Biogasnachfolgetarifverordnung durch die OEMAG entspricht womöglich nicht den Vorgaben des österr. Nationalrates von Juli 2017.

Nur bei einer Erklärung durch die Betriebe wie Sie nach 20 Jahren förderfrei weiterhin Ökostrom produzieren können darf der Nachfolgetarif verordnet werden. Dieser Nachweis war durch die OEMAG auf Plausibilität zu überprüfen und nur bei positiver Beurteilung war die Gewährung eines Weiterführungstarifes zu gewähren!

Dieser Sachverhalt scheint nicht fundiert begründbar zu sein.

Um den betroffenen Betrieben Rechtssicherheit zu geben sehen wir uns genötigt diese Frage im Rahmen einer Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weiter zu leiten. Die potentielle Schadenssumme für die Stromkonsumenten beträgt ca. 180 Mio Euro.

Klimaschutz ist nur seriös vorbereitet glaubwürdig darstellbar.

Wirtschaftspolitisches Vertrauen wird man mit diesen Schnellschüssen wohl kaum erreichen.

Sogar als Klientelpolitik läuft diese rechtlich unsichere Lösung wohl schief.

Den Vorgaben der Regierung für Ihr eigenes Handeln kann diese Vorgangsweise wohl ebenfalls kaum genügen.

PK Ökostromgesetz

Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hinsichtlich der Umsetzung der Biogas Nachfolgetarifverordnung aus 2017.

Womöglicher Schaden für die Stromkonsumenten ca. 180 Mio Euro.

Datum: 24.04.2019, 11:00 – 12:00 Uhr

Ort: Cafe Landtmann
Universitätsring 4, 1010 Wien, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

IEC ltd, London
Robert Prochazka
biogas@iec.at
Tel.: +44 7570 81 000 1 oder +43 664 844 35 61
im Auftrag der „OSG2002“

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Quelle

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