Barmherzige Brüder klagen Land Burgenland

Wien/Eisenstadt (OTS) Klage über € 33,212.042,80 samt 4 % Zinsen am 29. Oktober 2019 eingebracht, da das Land Burgenland seit Jahren seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

2015 wurden durch den Burgenländischen Gesundheitsfonds (BURGEF) die Finanzierungsmodalitäten für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt derart geändert, dass es nicht mehr möglich war, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Seitens der Vertreter der Barmherzigen Brüder wurden in der Zeit von 2015 bis zum heutigen Tag unzählige offizielle und inoffizielle Gespräche zur Beilegung der Angelegenheit initiiert, um die ausstehenden Geldbeträge aus der Abgangsdeckung zu erhalten. Die Höhe dieser Betriebsabgänge wurde vom Land Burgenland mit Schreiben vom 19. Juli 2019 anerkannt.

Kooperationsvertrag und Abgangsdeckung

Auf Basis der Bestimmungen des Kooperationsvertrages ist das Land Burgenland verpflichtet, die jährliche Abgangsdeckung zu übernehmen. (Zitat aus dem Kooperationsvertrage Punkt X. Abs (3): „Der Betrieb des Krankenhauses durch den Konvent ist zur ausreichenden Versorgung des Landes mit Krankenanstalten erforderlich. Dementsprechend verpflichtet sich das Land für die aufrechte Dauer dieses Kooperationsvertrages, dem Konvent auch jenen Teil des Betriebsabganges, der vom Rechtsträger zu tragen wäre, zu ersetzen.“)

Der Kooperationsvertrag enthält keine Regelung über die Fälligkeit und die Höhe der Verzugszinsen, sodass von der Zahlungsverpflichtung der gesetzlichen Zinsen und einer Fälligkeit jeweils unverzüglich nach Vorlage des jeweiligen Rechnungsabschlusses auszugehen ist (§ 904 ABGB). Die Rechnungsabschlüsse wurden vom Krankenhaus der Barmherzigen Brüder jeweils im Juni des folgenden Jahres vorgelegt, sodass von einer Fälligkeit ab 1. Juli des Folgejahres ausgegangen wird. Die im Kooperationsvertrag vorgesehene Vorlageverpflichtung seitens des BURGEF an den intramuralen Rat ist eine interne Ordnungsvorschrift, die keine Auswirkung auf die Fälligkeit der privatrechtlichen Forderung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder hat.

Barmherzige Brüder als verlässliche Partner

Unverständlich mutet es an, einem wichtigen Partner in der Gesundheitsversorgung derart hohe Beträge über Jahre vorzuenthalten und damit die Gesundheitsversorgung des Landes Burgenland zu gefährden. Die Barmherzigen Brüder haben, allein durch die ökonomische Umsicht und die seit 260 Jahren gelebte Verpflichtung der burgenländischen Bevölkerung gegenüber, bis zum heutigen Tag verhindert, dass ein derartiges Unrecht negative Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Burgenland hat.

Bei der letzten Besprechung mit den zuständigen Stellen in Eisenstadt haben die Vertreter der Barmherzigen Brüder einen Entwurf für eine Vereinbarung vorgelegt, in dem so wichtige Themen wie eine gesicherte Finanzierung für die Zukunft und eine gesicherte, bundeslandweit einheitliche Bezahlung der Mitarbeiter/innen vorgeschlagen wurden, welche die Basis für einen außergerichtlichen Vergleich hätten sein können.

Zahlungen nach Klagsandrohung

Nach Erhalt der Androhung der gerichtlichen Geltendmachung der offenen Forderung hat das Land Burgenland mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 mitgeteilt, für den Betriebsabgang aus dem Jahr 2015 (!) einen Teilbetrag von € 5,000.000,00 zu akontieren, der am 17.10.2019 eingelangt ist.

Von den gesamten Betriebsabgängen bringen die Barmherzigen Brüder die auf den Betriebsabgang für 2015 anzurechnende Zahlung von € 1,000.000,00, die vom Land Burgenland im November 2018 geleistet wurde und die Teilzahlung von € 5.000.000,00, die am 17.10.2019 geleistet wurde, in Abzug und weiters eine betriebsabgangsmindernde Auflösung einer Rücklage von € 4,010.104,72, die von Vertretern des Ordens in früheren Gesprächen zugesagt wurde, in der Meinung, damit eine rasche Zahlung durch das Land zu erlangen und ohne jede Rechtsverpflichtung.

Der aushaftende Betrag errechnet sich daher wie folgt:

  • Betriebsabgang 2015 € 8,986.263,29
  • Betriebsabgang 2016 € 10,516.565,48
  • Betriebsabgang 2017 € 13,637.284,78
  • Betriebsabgang 2018 € 10,082.033,97
  • insgesamt € 43,222.147,52

abzüglich Teilzahlungen (€ 5 Mio und € 1 Mio) € 6,000.000,00 abzüglich zugesagter Rücklagenauflösung € 4,010.104,72 ergibt dies in Summe einen offenen Betrag von € 33,212.042,80.

Streitpunkt Apotheke und Medikamentenpreise

In den letzten Monaten fand eine Prüfung des Krankenhauses Eisenstadt durch den BURGEF statt. Hauptkritikpunkt der Prüfung war, dass das Krankenhaus Eisenstadt Medikamente teurer einkaufe, als dies in den Krankenhäusern der „Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H.“ (KRAGES) der Fall sei. Ermittelt wurde diese „Kennzahl“ anhand des Medikamentenaufwandes und der Bettenzahl.

In Österreich sind – wie in den Krankenhäusern der KRAGES – Anstaltsapotheken als Teil der Krankenhäuser weithin üblich. Die Apotheke der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt ist jedoch als eigenständiger Betrieb mit einem vom Krankenhaus unabhängigen Budget organisiert und das Krankenhaus kauft analog zu externen Dienstleistungen wie Küche oder Reinigung Apothekenleistungen zu. Die der Apotheke entstehenden Gesamtkosten (Investition, Lagerhaltung, pharmazeutische Konsilien, Aufbereitung onkologischer Zytostatika, Personal, etc.) sind im Medikamentenpreis eingepreist.

Die daraus erwachsenden Differenzbeträge zwischen KRAGES-Medikamentenkosten und Krankenhaus-Eisenstadt-Medikamentenkosten sind somit betriebswirtschaftlich in keiner Weise miteinander vergleichbar und diesbezügliche Vorwürfe vollkommen haltlos. Gewinne der Apotheke der Barmherzigen Brüder Eisenstadt wurden immer ordnungsgemäß versteuert und vom Konvent der Barmherzigen Brüder als Rechtsträger stets in die Erweiterung des Krankenhauses, etwa in die Errichtung einer für PatientInnen, MitarbeiterInnen oder BesucherInnen dringendst notwendigen Parkgarage wieder reinvestiert.

In einem aktuellen, durch den anerkannten und eingetragenen Wirtschaftsprüfer Hon. Prof. Dr. Vanas erstellten Gutachten zu der Medikamentenpreisverrechnung gegenüber dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt, wird festgehalten, dass im Gutachten zur Sonderprüfung des Landes Burgenland wesentliche Bestandteile für eine Gesamtkalkulation nicht berücksichtigt wurden Originalzitat aus dem Gutachten von Hon. Prof. Dr. Vanas:

„Richtigerweise hätte im Zuge einer Gebarungsprüfung die BDO eine Kalkulation anstellen müssen, was der richtige Medikamentenpreis wäre, wenn man alle Dienstleistungen, die die Apotheke für das Krankenhaus erbringt, mit einkalkuliert. Dabei dürfen auch die Sachaufwendungen und Investitionen der Apotheke nicht vergessen werden, die (überwiegend) dem Krankenhaus dienen wie z.B. der teure Reinraum für die Aufbereitung der Zytostatika. Diese Kalkulation hat die BDO aber – aus unerklärlichen Gründen – unterlassen und sich auf die triviale Feststellung beschränkt, dass der nackte Medikamenteneinkaufspreis niedriger ist als der Preis, den die Apotheke an das Krankenhaus verrechnet, wo offensichtlich die Dienstleistungen miteinkalkuliert sind. Diese Aussage ist meines Erachtens wertlos. Daraus lässt sich einfach nichts gewinnen.“

Dass das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt im Leistungsvergleich zu den übrigen Krankenhäusern im Burgenland, lt. Rechnungshofbericht um etwa 20 % günstiger wirtschaftet, ist ebenfalls ein Indikator dafür, dass die Barmherzigen Brüder grundsätzlich keine überhöhten Preise zahlen.

Zu der von Seiten des Landes Burgenland beauftragten Sonderprüfung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt muss festgehalten werden, dass diese Sonderprüfung durch die BDO IT & Risk Advisory GmbH durchgeführt wurde, die weder eine Steuerberatungs- noch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist. Die den Prüfbericht unterzeichnende Person ist ebenfalls kein eingetragener Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfer.

Einbringung der Klage

Es sind schlussendlich die Taten an denen sich messen lässt, wie groß die Sorge um die Gesundheitsversorgung eines Landes und wie groß die Anerkennung für die Mitarbeiter/innen in einem Krankenhaus, wie dem der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt ist. Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt, mit all seinen Mitarbeiter/innen hat über Jahrhunderte bewiesen, die burgenländische Bevölkerung nie im Stich gelassen zu haben.

Durch die seit dem Jahr 2015 durch das Land Burgenland ausstehenden Zahlungen und durch einen Sonderprüfbericht der über weite Strecken inhaltlich unrichtig ist, ist dies in der Jetztzeit vom Land Burgenland nicht zu behaupten.

Da von Seiten des Burgenlands her keine Bereitschaft besteht, die ausstehende Summe vollständig zu bezahlen, sehen sich die Barmherzigen Brüder gezwungen, den Gerichtsweg zu beschreiten, um eine objektive Klärung des Sachverhalts durch unabhängige Dritte herbeizuführen.

Zusammenfassung

Die Vorgangsweise des Landes Burgenland ist besonders deshalb unverständlich, weil

  • eine eindeutige und anerkannte vertragliche Zahlungsverpflichtung des Landes Burgenland besteht,
  • das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder an der Gesundheitsversorgung des Landes Burgenland mitwirkt und mehr als 40 % der burgenländischen Krankenhausleitungen erbringt,
  • das Land Burgenland über entsprechende Prüforgane (Amt der Landesregierung, Rechnungshof) verfügt, die ihre Prüfpflichten wahrgenommen haben oder zumindest wahrnehmen hätten können,
  • das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder erwiesenermaßen kostengünstiger und effizienter arbeitet als die Krankenanstalten des Landes Burgenland, woraus sich ein Vorteil für den Steuerzahler ergibt.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Bernhard Zahrl MAS
Provinzverwaltung der Barmherzigen Brüder Österreich, Taborstraße 16, 1020 Wien
bernhard.zahrl@bbprov.at, Tel.: 01-21121/1102 oder 0676 8959 87102
www.barmherzige-brueder.at

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Quelle

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