Bauernbund: Novelle des Landarbeitsgesetzes gemeinsam mit LAK weiterentwickelt

Arbeitszeitflexibilisierung und Befreiung von Internatskosten für Lehrlinge umgesetzt

Wien (OTS) In der heutigen Sitzung des Nationalrats-Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde die Novelle des Landarbeitsgesetzes verhandelt. Damit werden zentrale arbeitsrechtliche Bestimmungen in der Land- und Forstwirtschaft an die aktuellen Entwicklungen angepasst. „Mit der Angleichung des Arbeitsrechtes im agrarischen Bereich können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft absichern. Ziel sind praxisnahe und flexible Kollektivverträge, in denen Arbeitszeiten an neue Strukturen und geänderte Produktionsbedingungen angepasst sind“, zeigt sich Bauernbund-Präsident Georg Strasser über die Anpassung des Gesetzes erfreut.

„Betriebsleiter können Arbeitsspitzen künftig besser und flexibler abdecken. In der Erntezeit und anderen Arbeitsspitzenzeiten, wo jede zusätzliche Arbeitskraft gebraucht wird, kann die Arbeitszeit in der Praxis zielgerechter eingeteilt werden. Die Arbeitszeitflexibilisierung wurde somit auch auf den land- und forstwirtschaftlichen Sektor übertragen“, so Strasser. „Für Betriebsleiter kommt es außerdem zu administrativen Erleichterungen, da sie von der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden ausgenommen werden. Dokumentiert werden soll künftig die Stundensummenaufzeichnung der Arbeitnehmer, wenn sie sich die Arbeitszeit selbst einteilen können. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Arbeitnehmer, die für maximal 13 Wochen zum Zwecke von Erntearbeiten beschäftigt sind, mit einer pauschalen Sonderzahlung abzugelten. Wir bedanken uns insbesondere bei der Landarbeiter- und der Landwirtschaftskammer für die konstruktiven Verhandlungen“, betont Strasser.

Keine Internatskosten mehr für Lehrlinge

So wie die Lehrlinge der gewerblichen Wirtschaft können sich nun auch die Lehrlinge aus der Land- und Forstwirtschaft über die Erstattung der Internatskosten freuen. „Die Internatskosten sind künftig vom Arbeitgeber abzudecken, wobei die Lehrbetriebe einen Kostenersatz bei der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstätte beantragen können“, freut sich Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig über den Lehrlingsbonus, welcher zur Attraktivität des Lehrberufes positiv beiträgt. Ebenso positiv bewertet Totschnig auch die „gut funktionierende Sozialpartnerschaft im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, welche dazu führte, dass seit 40 Jahren bestehende Regelungen nun weiterentwickelt werden“. (Schluss)

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Martina Rieberer, BSc
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