Bautenausschuss: Eigentumsbildung über gemeinnützigen Wohnbau soll erleichtert, Spekulation verhindert werden

ÖVP, FPÖ und NEOS begrüßen Änderungen bei Wohnungsgemeinnützigkeit, Kritik von SPÖ und JETZT

Wien (PK) Auf Initiative von ÖVP und FPÖ wird es umfangreiche Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geben. Ein wesentlicher Punkt des Initiativantrags der beiden Fraktionen ist es, die Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) von derzeit 10 Jahren auf den Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorzuverlegen. Mit der Novelle wird auch eine Stärkung der Aufsicht vorgenommen. Des Weiteren enthält sie Maßnahmen gegen Spekulation mit gefördertem Wohnraum. Die Spekulationsfrist, innerhalb derer Gewinne beim Weiterverkauf einer geförderten Wohnung zurückzuzahlen sind, wird mit 15 Jahren festgelegt. Vorgesehen ist auch ein Verbot einer touristischen Nutzung.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Elisabeth Udolf-Strobl zeigte sich zufrieden darüber, dass diese wichtige Novelle mittels Initiativantrag noch auf den Weg gebracht werden konnte. Nur wenig der Novelle abgewinnen kann die SPÖ, die bis zur Beschlussfassung im Plenum noch auf Änderungen hofft und auch einen Abänderungsantrag der Liste JETZT unterstützte. Da dieser Antrag in der Minderheit blieb, wurde die Novelle mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen. Mit den Stimmen dieser drei Fraktionen wurde auch eine Ausschussfeststellung gefasst.

Eine Reihe von Maßnahmen forderten die NEOS, um die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zu verbessern. Ihr Antrag, der bereits einmal im Ausschuss behandelt wurde, wurde diesmal von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Von der Fraktion JETZT kam ein weiterer Vorstoß zum gemeinnützigen Wohnen, wonach gewerbsmäßige touristische Kurzzeitvermietungen im Bereich der Wohnungsgemeinnützigkeit verboten und Opfer von Gewalt bei Wohnungsvergaben bevorzugt werden sollen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Ein weiteres Anliegen der Fraktion JETZT betrifft mehr Transparenz bei öffentlichen Bauprojekten, die nach ihrer Auffassung durch eine digitale Abwicklung erreicht werden soll. Die Forderung nach der Einrichtung von Pilotprojekten dazu wurde jedoch vertagt.

ÖVP und FPÖ: Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz soll Eigentumsbildung fördern

Die Abgeordneten Josef Singer (ÖVP), Philipp Schrangl (FPÖ), Michaela Steinacker (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ) haben mittels Initiativantrag eine umfassende Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) auf den Weg gebracht (907/A). Im Sinne einer verstärkten Eigentumsbildung wollen die beiden Fraktionen die bisherige Möglichkeit der nachträglichen Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum), die es nach zehn Jahren ab Bezug der Baulichkeit gibt, auf den Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorverlegen. Künftig werde es somit den gemeinnützigen Bauvereinigungen ermöglicht, bereits nach dem fünften Jahr Baulichkeiten, Wohnungen und Geschäftsräume freiwillig nachträglich in das Eigentum (Miteigentum und Wohnungseigentum) zu veräußern und zu übertragen. Den MieterInnen soll die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund einer gesetzlichen Option nicht erst im Zeitraum nach Ablauf seines mindestens zehn- bis höchstens fünfzehnjährigen Mietvertrages, sondern bereits nach fünf bis maximal zwanzig Jahren (wonach die Option erlischt), einen Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum zu stellen. Neu geschaffen werden soll auch die Möglichkeit, insgesamt drei Anträge statt bislang nur einen Antrag zu stellen. Auch diese Änderung sehen die AntragstellerInnen im Sinne der Stärkung der Eigentumsbildung im gemeinnützigen Wohnungswesen. Sie wollen dabei aber auch eine Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnbau verhindern und möglichst lange eine Sozialbindung bei gemeinnützig errichtetem Wohn- und Geschäftsraum aufrechterhalten. Daher sollen auch für nachträglich an die bisherigen Mieter übertragenes Eigentum oder im Fall von erfolgten Weiterveräußerungen bei Weitervermietung Mietzinsobergrenzen gelten.

Mit der Novelle wird nun in der Geschäftskreisabgrenzung, also der Definition gesellschaftlich erwünschter Tätigkeitsbereiche des gemeinnützigen Wohnungssektors, ausdrücklich positivrechtlich klargestellt, dass die nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung zum steuerbegünstigten Hauptgeschäft von GBV zählt. Sichergestellt werden soll auch die soziale Infrastruktur in den Bereichen Gesundheits- und Pflegewesen, Bildung (vor allem Kindergärten und Schulen) sowie Erholung. Ebenso soll den Bedürfnissen kurzfristiger Wohnversorgung, wie sie etwa aufgrund beruflicher Erfordernisse oder wegen prekärer familiärer Situationen (nach Scheidung oder bei Gewaltopfern) benötigt wird, Rechnung getragen werden.

Im WGG wird auch festgehalten, dass der von GBV errichtete Wohnraum in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer StaatsbürgerInnen und diesen Gleichgestellten gewidmet ist. Schließlich erfolge die Wohnraumschaffung im Wege einer steuerlichen Privilegierung von GBV sowie durch im Wesentlichen über heimische Wohnbauförderungsmittel generiertes Eigenkapital, das auch überwiegend von heimischen ArbeitnehmerInnen und Unternehmen aufgebracht werde, stellten die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ dazu fest.

Für Philipp Schrangl (FPÖ) ist die Novelle ein Beitrag zu leistbarem Wohnraum, der die Interessen der ÖsterreicherInnen berücksichtigt. Aus Sicht von Johann Singer (ÖVP) gehören neben dem erleichterten Erwerb von Wohnungseigentum auch die Möglichkeit, dass Wohnbaugesellschaften dabei unterstützt werden, den Ausbau von erneuerbaren Energieträger zu forcieren, zu den wichtigen Maßnahmen der Novelle. Michaela Steinacker (ÖVP) sieht Wohnungseigentum als Mittel gegen Altersarmut.

Die Erleichterung des Erwerbs von Wohnungseigentum ist aus Sicht der NEOS ein wesentlicher Grund für die Zustimmung, wie Abgeordneter Gerald Loacker festhielt.

Starke Kritik kam von Seiten der SPÖ und der Fraktion JETZT. Aus deren Sicht gibt es zwar durchaus positive Punkte der Novelle, insgesamt zeigen sie sich aber mit den Änderungen unzufrieden. Insgesamt werde sie nicht dazu beitragen, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, meinte Ausschussvorsitzende Ruth Becher (SPÖ). Sie befürchtet auch, dass auf die MieterInnen hohe Kosten zukommen. Sie hoffe daher, dass bis zur Beschlussfassung im Plenum noch Gespräche geführt werden können, um Verbesserungen zu erreichen. Angela Lueger (SPÖ) kritisierte, dass es keinen ausreichenden Schutz für MieterInnen vor überhöhten Mieten gibt. Aus Sicht ihres Fraktionskollegen Klaus-Uwe Feichtinger ist es aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis sehr zweifelhaft, dass sich der Personenkreis, der aufgrund der neuen Bestimmungen nun Eigentum erwerben kann, ausgeweitet wird. Letztlich entstehe nur für die Wohnbaugesellschaften ein erhöhter Verwaltungsaufwand.

Wolfgang Zinggl (JETZT) befürchtet eine Privatisierung von gemeinnützigem Wohnraum und dass der Spekulation durch die neuen Regelungen Tür und Tor geöffnet werde. Die Verkürzung der Frist für das Kaufangebot auf fünf Jahre gehe völlig in die falsche Richtung. Aus seiner Sicht reicht die Spekulationsfrist von 15 Jahren nicht, er fordert 25 Jahre. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde nur von JETZT und der SPÖ unterstützt, die Novelle wurde in der Fassung des Initiativantrags von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen.

Von ÖVP, FPÖ und NEOS angenommen wurde auch eine Ausschussfeststellung, die auf Antrag von ÖVP und FPÖ eingebracht wurde. Darin geht der Ausschuss davon aus, dass gemeinnützige Wohnbausgesellschaften durch einen Corporate Governance Codex eine Festlegung angemessener Bezüge-Obergrenzen vornehmen. Zudem nimmt der Ausschuss eine Klarstellung zum Studentenheimgesetz vor.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Elisabeth Udolf-Strobl bedankte sich dafür, dass die Novelle, die schon ein Jahr verhandelt wurde, nun durch das Parlament umgesetzt wird. Durch die Neufassung des WGG werde gemeinnütziges Vermögen stärker geschützt, die Aufsicht gestärkt und transparente Regelungen für die Gehälter der Geschäftsführung geschaffen. Die Möglichkeiten zur Eigentumsbildung würden ausgeweitet, gleichzeitig werde aber der Spekulation mit gemeinnützigem Wohnraum Einhalt geboten. Dazu zähle auch, dass die kurzfristige Vermietung über touristische Vermittlungsplattformen untersagt wird.

NEOS: Qualitätssicherung für Aufsichtsräte von Wohnbaugesellschaften

Abgeordneter Gerald Loacker (JETZT) trat noch einmal für die Forderungen seiner Fraktion ein, die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zu verbessern (178/A(E)). Diese reichen von Befristungen für Mehrfachfunktionen in leitenden Gremien über die Limitierung des Einflusses von Personen oder Personengesellschaften bis zu klaren Anforderungen in Bezug auf persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung („Fit & Proper“). Loacker argumentierte auch für Cooling-off-Perioden, wie sie bereits bei Bankinstituten gelten. Grundsätzlich könne es nicht sein, dass die Wohnbaugesellschaften sich de facto selbst kontrollieren. Diese Kontrolle müsse höher angesiedelt werden, idealerweise auf Ministeriumsebene. Unterstützung erhielt er dabei von SPÖ und JETZT. Michaela Steinacker (ÖVP) wollte diese Kritik nicht teilen und stellte fest, die Kontrollen seien bereits jetzt sehr streng und auf die Weiterbildung von Aufsichtsräten werde viel Wert gelegt. Sie sah die Forderungen der NEOS auch im Widerspruch zur geltenden Zuständigkeit der Länder. Der Antrag wurde mit Stimmenmehrheit von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

JETZT gegen touristische Vermietung gemeinnütziger Wohnungen

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (JETZT) spricht sich in einem Initiativantrag dafür aus, im WGG ein Verbot von gewerbsmäßigen touristischen Kurzzeitvermietungen im Bereich der Wohnungsgemeinnützigkeit festzuschreiben (886/A). Die Zweckentfremdung gemeinnütziger Wohnungen für touristische Nutzung entziehe diese dem sozialen Wohnungsmarkt, kritisiert Zinggl. Er erhebt auch die Forderung nach einer Gesetzesänderung, durch die Opfer von Gewalt bei Wohnungsvergaben bevorzugt werden.

Bereits im Bautenausschuss vergangenen November hatten alle fünf Fraktionen im Ausschuss eine Entschließung angenommen, in dem sie sich gegen kurzfristige Vermietungen von gemeinnützigen Wohnungen über Tourismusplattformen ausgesprochen haben (siehe PK-Nr. 1262 vom 13.11.2018). Aus Sicht der ÖVP sind die Forderungen der Fraktion JETZT mit der Novelle des WGG bereits umgesetzt, die SPÖ hingegen unterstützte den Antrag. Das dort formulierte Verbot sei umfassender, zudem werde die Unterstützung von Gewaltopfern klar festgehalten, meinte Selma Yildirim (SPÖ). Letztlich wurde aber der von ÖVP-Abgeordnetem Singer eingebrachten Vertagungsantrag beschlossen, der neben seiner Fraktion auch von der FPÖ unterstützt wurde.

JETZT: Mehr Transparenz bei öffentlichen Bauprojekten durch digitale Abwicklung

Maßnahmen gegen die bei öffentlichen Bauprojekten immer wieder auftretenden Probleme wie mangelnde Transparenz, Kostenexplosion und mangelhaftes Projektmanagement fordert Wolfgang Zinggl (JETZT). Abhilfe könnten nach seiner Ansicht digitale Lösungen bei der Abwicklung von Bauprojekten bringen, die auf der Blockchain-Technologie basieren (410/A(E)). Solche Instrumente gebe es bereits. Klare Unterstützung signalisierten die SPÖ-Abgeordneten Josef Muchitsch und Selma Yildirim. Andreas Ottenschläger äußerte zwar ebenfalls grundsätzliches Verständnis für den Antrag, beurteilte ihn aber als zu wenig konkret, was etwa die geforderten Pilotprojekte betrifft. Er sprach sich daher für eine Vertagung aus, die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ auch beschlossen wurde. (Schluss) sox


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