Beamtinnen-Bashing ist letztklassig | Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 07.12.2018

Ist es richtig, oder steht es in der Zeitung?

Wien (OTS) Aufgrund unreflektierter medialer Berichterstattung wollen wir Folgendes klarstellen:

  • Frauen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst können, wenn sie keine Beamtinnen sind, derzeit mit 60 Jahren in Pension gehen. Beamtinnen haben so wie Männer ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren.
  • Eine „Korridorpension“ gibt es für alle Personengruppen. Um eine solche in Anspruch nehmen zu können, sind zwei Bedingungen zu erfüllen: Man muss mind. 62 Jahre alt sein und mind. 40 Jahre an Versicherungszeiten bzw. ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit (BeamtInnen) aufweisen. Für Nicht-Beamtinnen ist diese Pensionsart derzeit totes Recht, weil sie ja ohnehin bereits mit 60 Jahren eine „normale“ Pension in Anspruch nehmen können.
  • Nicht-beamtete Personen bekommen pro Kind bis zu 48 Monate (60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Versicherungszeiten angerechnet. Bei beamteten Personen erhöhen Kindererziehungszeiten die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit nicht. Aus diesem Grund erreichen Beamtinnen mit Kindern sehr oft nicht die für eine „Korridorpension“ notwendigen 40 Jahre an ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit.
  • Auch die nun vorgesehene Gesetzesänderung sieht nicht vor, dass Kindererziehungszeiten die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von beamteten Personen erhöhen. Die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit zur Inanspruchnahme der Korridorpension (40 Jahre) soll sich um Zeiten der Kindererziehung, jedoch um höchstens sechs Monate pro Kind verringern. An der Altersvoraussetzung für die Inanspruchnahme (mind. 62 Jahre) ändert sich nichts.

Die nun geschaffene Regelung für BeamtInnen besteht also darin, in erster Linie beamteten Frauen mit Kindern die Chance ein bisschen zu erhöhen, frühestens mit 62 Jahren mit Abschlägen in den Ruhestand zu treten, während alle anderen erwerbstätigen Frauen abschlagsfrei mit 60 Jahren in Pension gehen können. Das als „Beamtenprivileg“ zu bezeichnen, ist nicht nachvollziehbar, zynisch und letztklassig.

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01/53454462
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Teinfaltstraße 7
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