Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen können COVID-19-bedingt verlängert werden

Wissenschaftsausschuss spricht sich klar gegen Plagiat und Ghostwriting im akademischen Bereich aus

Wien (PK) Einstimmige Zustimmung fand im Wissenschaftsausschuss heute ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der eine gesetzliche Regelung schafft, um befristete Anstellungsverhältnisse an den Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einmal zu verlängern. Einstimmig angenommen wurde vom Ausschuss auch der Abschluss eines Abkommens mit Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit.

Einstimmigkeit gab es weiters für einen Entschließungsantrag der NEOS, die sich für Schritte gegen Plagiat und Ghostwriting im akademischen Leben aussprechen. Vertagt wurde allerdings ein begleitender Antrag der NEOS, eine Lehrveranstaltung „Gute wissenschaftliche Praxis“ in den Curricula der Hochschulen als Pflichtlehrveranstaltung zu verankern.

Ein FPÖ-Entschließungsantrag zum Thema Kettenverträge an Universitäten wurde vertagt. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann kündigte für Herbst eine Regierungsvorlage zu diesem Thema an. Erneut vertagt wurde auch die FPÖ-Forderung nach einer Verdoppelung der Studienplätze für Humanmedizin. Ein Vorstoß der FPÖ in Richtung einer Zusammenlegung der beiden Wiener Kunstuniversitäten wurde von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt.

Möglichkeit zur Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen

Die Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP), Eva Blimlinger (Grüne) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) haben einen Initiativantrag vorgelegt, mit dem die Regelung über befristete Anstellungsverhältnisse an den Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Maßnahmen auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden soll (660/A). Im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes wurde unter anderem das COVID-19-Hochschulgesetz (C-HG) erlassen. Das C-HG enthält eine Sonderbestimmung zum Universitätsgesetz betreffend Arbeitsverhältnisse von ArbeitnehmerInnen im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten ab dem 16. März 2020. Diese Arbeitsverhältnisse können demnach zur Fertigstellung von Projekten bzw. Publikationen, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen verzögert wurden, einmalig befristet verlängert oder einmalig befristet neu abgeschlossen werden. Dabei darf ein Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden.

Allerdings habe sich unterdessen herausgestellt, dass die aktuelle Regelung nicht ausreiche, um negative Auswirkungen auf NachwuchswissenschafterInnen in jedem Fall zu vermeiden, heißt es in der Begründung des Initiativantrags. Das ist etwa der Fall, wenn Qualifikationsanforderungen erfüllt werden müssen, die nun aufgrund der COVID-19-Maßnahmen nicht zeitgerecht erbracht werden können. Auch Lehrpersonal kann von den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 betroffen sein, weil bestimmte Unterrichtsleistungen nicht erbracht werden konnten, etwa der künstlerischen Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstuniversitäten. Aus diesem Grund soll mit der Novelle die Sonderbestimmung des § 6 C-HG auf diese betroffenen Personenkreise ausgeweitet werden. Vorgesehen ist auch hier eine einmalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses für höchstens 12 Monate oder ein Neuabschluss eines einmalig befristeten Arbeitsverhältnisses im Ausmaß von höchstens 12 Monaten. Vorgesehen ist, dass das C-HG mit 30. September 2021 wieder außer Kraft tritt.

Angesichts der besonderen Situation sahen Sibylle Hamann (Grüne), Josef Smolle (ÖVP), Andrea Kuntzl (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) die Regelung als gerechtfertigt. Gewisse Vorbehalte gegen Details der Regelung äußerte Ausschussobmann Martin Graf (FPÖ), er kündigte aber ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion an.

FPÖ-Abgeordneter Graf drängte in diesem Zusammenhang außerdem mittels Entschließungsantrag auf eine Neuformulierung des § 109 Universitätsgesetzes, mit dem Kettenverträge an Universitäten geregelt sind (654/A(E)). Die Neuregelung müsste seiner Ansicht nach enthalten, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur einmalig verlängert werden kann. Weiters dürfe die Gesamtdauer zehn Jahre nicht überschreiten. Anzustreben sei eine möglichst frühe Karriereentscheidung. Zudem müsse eine Kündigungsmöglichkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen werden. Er bezweifle, dass der Wille zu einer Lösung vorhanden sei, da die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie eine solche schon hätten finden können.

Der FPÖ-Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Smolle (ÖVP) verwies darauf, dass an einer Lösung bereits gearbeitet werde. Das bestätigte auch Eva Blimlinger (Grüne), die anmerkte, die Verhandlungen seien komplex, da sehr viele unterschiedliche Standpunkte zu berücksichtigen seien. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann sagte, die Frage der Kettenverträge sei zweifellos schwierig, sie sei aber aus seiner Sicht lösbar. Er kündigte für Herbst eine Regierungsvorlage an, die Regelungen enthalten werde, wie lange und wie oft Verträge verlängert werden können.

FPÖ fordert Zusammenlegung von Kunstunis und mehr Medizin-Studienplätze

Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf, der auf mögliche Doppelgleisigkeiten bei den beiden Wiener Kunstuniversitäten hinweist, und für den er in der Abstimmung nur die Unterstützung der eigenen Fraktion erhielt. Er fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, dem Nationalrat bis 31. Dezember 2020 einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien vorzulegen (655/A(E)). Eine Zusammenlegung der Verwaltung würde es erlauben, Synergien zu erzielen, argumentierte Graf im Ausschuss.

Die Wissenschaftssprecherin der Grünen sah hingegen keinen Gewinn in einer möglichen Zusammenlegung, da die beiden Universitäten sehr klare Profile hätten. Einsparungen an nichtwissenschaftlichem Personal würde sich daraus nicht ergeben, da es sich vor allem um Beschäftigte der Werkstätten handle, die für die Ausbildung unerlässlich seien. Auch ÖVP-Abgeordnete Gertraud Salzmann konnte keinen Mehrwert in einer Zusammenlegung erkennen. Seitens der NEOS argumentierte Martina Künsberg Sarre, dass eine Evaluierung der Sinnhaftigkeit der Universitätsstrukturen sinnvoll sei, diese sollte aber im Sinne eines Gesamtkonzeptes für den Universitätsstandort erfolgen und nicht zwei Universitäten herausgreifen.

Wieder aufgenommen wurde ein FPÖ-Antrag, mit dem die Verdoppelung der Studienplätze für Humanmedizin gefordert wird (221/A(E)). FPÖ-Abgeordneter Martin Graf kritisiert in seinem Entschließungsantrag, dass im Regierungsprogramm keine Erhöhung der Studienplätze vorgesehen sei, obwohl Bundeskanzler Kurz und NÖ-Landeshauptfrau Mikl-Leitner in öffentlichen Aussagen eine Verdoppelung der Studienplätze thematisiert hätten. Die Initiative wurde neuerlich vertagt, mit den Stimmen von ÖVP und Grünen. Josef Smolle (ÖVP) sah eher ein Verteilungsproblem zwischen Wahl- und niedergelassenen Ärzten und verwies auf eine geplante Steigerung der Medizinerquote in den kommenden acht Jahren.

NEOS: Gute wissenschaftliche Praxis an Universitäten fördern

Einstimmig angenommen wurde eine Initiative der NEOS. Die Abgeordnete der NEOS Martina Künsberg Sarre verweist auf die zunehmende Problematik von Plagiaten im akademischen Bereich. Darunter fällt auch das gewerbliche Ghostwriting, also die Abfassung von Werken für andere Personen, welche damit wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vortäuschen und sich in weiterer Folge akademische Grade oder Bezeichnungen erschleichen. Im Internet gebe es zahlreiche Angebote von Personen, welche diese unlautere Praktik zu einem Geschäftsmodell gemacht haben, legt die Abgeordnete in einem Entschließungsantrag dar. Sie fordert den Wissenschaftsminister auf, gesetzliche Maßnahmen gegen dieses Phänomen in die Wege zu leiten (504/A(E)). Notwendig sei es, sowohl verwaltungsstrafrechtlich als auch gewerbe- und universitätsrechtlich gegen Personen, die solche Werke anbieten, sowie gegen deren AbnehmerInnen, vorzugehen.

Maria Theresia Niss (ÖVP) wies ebenso wie Eva Blimlinger (Grüne) darauf hin, dass das Thema im Rahmen einer kommenden Novelle berücksichtig werden soll. Daher könne man dem Antrag viel abgewinnen und werde zustimmen, so Niss. Die FPÖ wollte den Antrag ursprünglich dem Justizausschuss zuweisen, verwies Axel Kassegger (FPÖ) auf die Zuständigkeiten. Angesichts der breiten Befürwortung werde aber auch die FPÖ zustimmen, so Ausschussvorsitzender Martin Graf (FPÖ). Sonja Hammerschmid (SPÖ) befürwortete den Antrag ebenfalls.

Eine weitere Maßnahme gegen die Erscheinungen Plagiat und Ghostwriting, die allerdings seitens ÖVP und Grünen vertagt wurde, sieht NEOS-Abgeordnete Künsberg Sarre in der Bewusstseinsbildung unter den Studierenden. Sie fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung daher auf, mit den Hochschulen in einen Dialog zu treten, um gemeinsam eine Lehrveranstaltung „Gute wissenschaftliche Praxis“ zu entwickeln, die auch in den Curricula als Pflichtlehrveranstaltung verankert werden soll (505/A(E)). Des Weiteren sollen nach Vorstellungen der NEOS die Hochschulen dazu verpflichtet werden, ihre geltenden Zitierregelungen in geeigneter Form zu veröffentlichen. Abgeordnete der ÖVP, Grünen und FPÖ verwiesen auf die Autonomie der Universitäten in diesem Zusammenhang. Seitens der SPÖ wird das Thema seit langem als gelebte Praxis bzw. bestehender Teil der Curricula angesehen.

Abkommen mit Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Einstimmig angenommen wurde vom Wissenschaftsausschuss ein neues Abkommen, das die internationale Forschungskooperation durch die Förderung von Mobilitätskosten im Rahmen bilateraler und multilateraler Kooperationsprojekte („seed-money“) zwischen Österreich und Brasilien stimulieren soll (119 d.B.). Dabei werden keine einseitigen Einzelstipendien vergeben, vielmehr sollen Mobilitätskosten (Reise- und Aufenthaltskosten) von Forschenden im Rahmen gemeinsamer zweijähriger Forschungsprojekte und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Der Fokus des Abkommens liegt auf dem Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften, um die erfolgreiche gemeinsame Beteiligung im EU-Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020, Horizon Europe) und in bilateralen Kooperationsprogrammen (FWF, etc.) zu steigern. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) mbu/sox


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