Behindertenanwalt Hofer: „Die präventive Menschenrechtskontrolle durch die Volksanwaltschaft muss uneingeschränkt gewährleistet sein“

Wien (OTS) Kürzlich regte, wie aus Medienberichten hervorgeht, der Fachverband der Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich in einem Brief an den Nationalratspräsidenten eine Einschränkung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle in Pflegeheimen an.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer kritisiert diesen Vorstoß der Wirtschaftskammer. „Immer wieder gehen meinem Büro und mir Beschwerden über mögliche Menschrechtsverstöße in Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu. Um diesen nachzugehen bedarf es einer unabhängigen Instanz, die mit möglichst weitreichenden Prüfkompetenzen ausgestattet ist. Eine Einschränkung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft würde einen Rückschritt in den Menschenrechtsstandards der Republik Österreich bedeuten, der Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise betrifft, und aus diesem Grund abzulehnen ist“, so Hofer.

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at

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